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01.02.2006 16:29

Senat zur Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes

Volker Schulte Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Der Akademische Senat der Universität Leipzig hat auf einer Sondersitzung über eine Stellungnahme zur Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes beraten und sich darin für die Beibehaltung der Gremienstruktur und des Gruppenmodells ausgesprochen.

    Die Verteilung der universitären Aufgaben auf die verschiedenen Gremien habe sich in der Hochschulpraxis bewährt, wird unterstrichen. Ein Handlungsbedarf zur Änderung dieser Struktur und Aufgabenverteilung sei daher nicht erkennbar. Der Senat halte das Modell der sich selbst verwaltenden Körperschaft einschließlich der mitgliedschaftlichen Mitbestimmung (Gruppenuniversität mit den Gruppen Hochschullehrer, akademische Mitarbeiter, Studierende und Sonstige Mitarbeiter) auch für zukunftsfähig.

    Der Senat begrüßt es, dass beabsichtigt ist, die Selbstverantwortung der Universität zu stärken und ihr über die Grundordnung eine größere Gestaltungsfreiheit für die Binnenstruktur einzuräumen. In der Stellungnahme des Senats wird aber auch darauf hingewiesen, dass angesichts des anhaltenden Personalabbaus die zusätzlichen Aufgaben nur übernommen werden können, wenn der Universität die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen zusätzlichen personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Weiter wird betont, dass bei der Regelung der Stellung der Juniorprofessoren sofortiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

    In Bezug auf die Gremienstruktur wird im Einzelnen festgestellt, dass das Konzil nicht abgeschafft werden sollte, insbesondere nicht in seiner Funktion als Gremium für die Wahl des Rektors und der Prorektoren. Der ins Auge gefasste Hochschulrat sollte ein reines Kontrollorgan ohne Zuständigkeit in strategischen Fragen der Hochschulentwicklung sein. Abgelehnt wird die Verlängerung der Amtszeit von Amtsträgern (Rektoren, Prorektoren, Dekane) von drei auf fünf Jahre.

    Als Anlagen zu der Stellungnahme des Senats wird der Rektor auch Standpunkte aus den Fakultäten und ein 10-Thesen-Papier von studentischen Konzilsmitgliedern an das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst senden. Das Sonderkonzil der Universität hatte die 10 Thesen zustimmend und kritisch zur Kenntnis genommen und den zuständigen Gremien an der Universität Leipzig und im Freistaat Sachsen zur Beachtung bei der weiteren Gestaltung des neuen sächsischen Hochschulgesetzes empfohlen.


    Weitere Informationen:
    Prof. Dr. Franz Häuser
    Telefon: 0341 97-30000
    E-Mail: rektor@uni-leipzig.de
    www.uni-leipzig.de/rektorat/rektor.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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