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22.11.1999 12:49

Schwangerschaft und Geburt

Anneliese Odenthal Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    205/99geb1

    Schwangerschaft und Geburt in der römischen Antike

    Köln, den 22. November 1999 - Im Rahmen der Ringvorlesung "Das Geheimnis der Geburt - Schwangerschaft und Geburt in den antiken Hochkulturen" wird Professor Dr. Andreas Wacke vom Institut für Römisches Recht der Universität zu Köln einen Vortrag mit dem Ti-tel "Schwangerschaft und Recht in der römischen Antike" halten. Der Vortrag findet am

    Mittwoch, den 24. November 1999, 11.15 - 12.45 Uhr, im Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität zu Köln, Jo-seph-Stelzmann-Str. 9 (Geb. 29), 50931 Köln

    statt. Das römische Recht regelte die Schwangerschaft hauptsäch-lich im Interesse der Leibesfrucht. So konnte auch ein nach dem Tode des Vaters geborenes Kind ihn beerben. Auch die rechtlichen Probleme, die sich durch Schwangerschaften von geschiedenen Frau-en und Sklavinnen ergaben waren gesetzlich geregelt. Gleichzeitig wurden schon im römischen Recht den Schwangeren vor Gericht und im Strafvollzug Vergünstigungen zuerkannt.

    (17 Zeilen à 60 Anschläge)
    Verantwortlich: Robert Hahn
    Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Andreas Wacke unter der Telefonnummer 0221/470-2665 und der Fax-Nummer 0221/470-5049 zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web
    (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.htm).


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Politik, Recht
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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