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26.01.2000 11:20

Ratgeber der Raumplanung

Norbert Frie Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    Professor Dr. Dr. h.c. Werner Ernst, Staatssekretär a.D. und langjähriger Direktor des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster, vollendet am 28. Januar sein 90. Lebensjahr. Für seine großen Verdienste um das Planungs- und Baurecht in Deutschland war er 1994 mit der Ehrendoktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität ausgezeichnet worden.

    Der aus Gumbinnen (Ostpreußen) stammende Wissenschaftler studierte Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Göttingen, Kiel, Berlin und Rostock. 1933 wurde Ernst mit einer Arbeit über den "Verzicht auf subjektive öffentliche Rechte" promoviert. Nach dem Ablegen des Assessorexamens in Berlin trat er 1936 in den Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministeriums ein. 1938 wurde er in die dortige Abteilung Wohnungs- und Siedlungswesen versetzt und übernahm damit einen Aufgabenbereich, der fortan seine Tätigkeit in Wissenschaft und Praxis bestimmen sollte. 1948 wechselte Ernst in das nordrhein-westfälische Wiederaufbauministerium. Von 1953 bis 1959 war er Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin, zunächst als Mitglied und später als stellvertretender Vorsitzender des für Bau- und Bodenrecht zuständigen Ersten Senats. Daneben nahm er Lehraufgaben an der Technischen Hochschule und der Freien Universität Berlin wahr, die ihn 1958 zum Honorarprofessor ernannte.

    Im Jahre 1959 wurde er zum Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungsbau ernannt. In dieser Funktion stellte er die Weichen nicht nur für die Verabschiedung und Umsetzung des von ihm selbst mitgeförderten Bundesbaugesetzes, sondern brachte auch weitere wichtige Gesetzeswerke auf den Weg. Mit Bundesminister Lücke wechselte Ernst 1965 in das Bundesinnenministerium. Als Minister Lücke 1968 wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Bundeskanzler über die Wahlrechtsreform zurücktrat, schloss sich Ernst diesem Schritt an. Seine intensive Auseinandersetzung mit den Fragen des Bau- und Bodenrechts in Praxis, Forschung, Lehre und Rechtsprechung waren Grundlage für eine Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen, vor allem für die Mitarbeit an dem von ihm seit 1970 mitherausgegebenen Kommentar zum Baugesetzbuch von Ernst-Zinkahn-Bielenberg, dem führenden Werk auf diesem Rechtsgebiet.

    1968 wurde Prof. Ernst in Münster Geschäftsführender Direktor des Zentralinstituts für Raumplanung an der Westfälischen Wilhelms-Universität, das 1964 auf seine Initiative und die des damaligen Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, Paul Lücke, gegründet worden war. Ferner übernahm er an der Universität Münster eine Honorarprofessur für die Lehrgebiete Bau- und Bodenrecht, Enteignungs- und Wegerecht sowie Wasser- und Raumplanungsrecht. Als beratendes Vorstandsmitglied ist Prof. Ernst dem Zentralinstitut für Raumplanung, das von 1980 bis 1997 von Prof. Dr. Werner Hoppe geleitet wurde und dessen Geschäftsführender Direktor seit 1998 Prof. Dr. Hans D. Jarass ist, weiterhin eng verbunden. So gibt er seit 1972 die institutseigene Schriftenreihe "Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen" mit heraus.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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