Der Senat der Universität Münster hat am Mittwochabend (9. Februar 2000) auf Antrag des AStA-Vorsitzenden einstimmig eine Stellungnahme zum Entwurf des Landeshochschulgesetzes verabschiedet, den die Landesregierung vor kurzem in den Düsseldorfer Landtag eingebracht hat. Der Senat verurteilt darin , dass nach dem Gesetzentwurf Senat und Fachbereichsräte künftig nur noch beratende Funktion haben und an Einwirkungsmöglichkeiten verlieren..
Die an den Präsidenten des nordrhein-westfälischen Landtags gerichtete Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
"Der Senat verurteilt in aller Entschiedenheit, dass die mit Vertreterinnen und Vertretern aller Gruppen besetzten Gremien (Senat und Fachbereichsräte) nur noch eine beratende Funktion haben und ihnen gestaltende Möglichkeiten genommen sind. Damit verkümmern die demokratisch gewählten Gremien zu beratenden Instititionen mit äußerst geringen Kompetenzen und Einwirkungsmöglichkeiten. Organisationsformen, die ausschließlich dem Diktat von wirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnungen unterworfen sind, bedeuten die Abkehr vom staatlichen Bildungsauftrag. Hochschulen stehen in öffentlicher Verantwortung."
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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