1. Umfang und Bedeutung der statistischen Erhebung
Die Entwicklung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer ist von allgemeinem Interesse, ganz besonders für die Wirtschaft. Um hierüber zeitnahe Informationen bereitzustellen, führt das Institut "Finanzen und Steuern", Bonn, mit Hilfe der Industrie- und Handelskammern alljährlich eine Umfrage durch, deren Ergebnisse für 2006 mit der IFSt-Schrift Nr. 439 der Öffentlichkeit vorgelegt werden. In den erfassten 189 Gemeinden leben rd. 32,6 Mio. der rd. 82,5 Mio. Einwohner der Bundesrepublik. Mit der Analyse von nur 1,5 v.H. der Gemeinden wird somit der Belastungsstand von rd. 40 v.H. der Gesamtbevölkerung abgedeckt. Die Untersuchung zeigt dieses Jahr einen erfreulich schwachen Trend zu höheren Hebesätzen - wesentlich bedingt durch die hohen Aufkommenszuwächse bei der Gewerbesteuer.
2. Gewerbesteuer
Im Jahre 2006 wird die Gewerbesteuer im Durchschnitt mit einem Hebesatz von 433 v.H. erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit der gewogene Durchschnittshebesatz nicht erhöht. Die Spannbreite der Hebesätze reicht von 340 v.H. bis 490 v.H. Da die Grenze der Neutralisierung der Gewerbesteuer durch Anrechnung nach § 35 EStG zurzeit etwa bei einem Hebesatz von 341 v.H. liegt, führt die Anrechnung nur in einer einzigen der großen Gemeinden theoretisch zu einer vollständigen Neutralisierung der Gewerbesteuerlast. In allen anderen der größeren Gemeinden und damit für die überwiegende Zahl der Personenunternehmen verbleibt ein Rest an Belastung. Auch dies zeigt, dass eine Unternehmensteuerreform ohne Einbeziehung der Gewerbesteuer nur Stückwerk wäre. Die historische Chance zur Herstellung wettbewerbsfähiger Steuerbelastungen in Deutschland wird hoffentlich in diesem Jahr endlich ergriffen.
2. Grundsteuer
Für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Masse der Betriebsgrundstücke beträgt der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2006 477 v.H. Er ist damit um zwei Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt nun schon 10 v.H. höher als der Durchschnittshebesatz der Gewerbesteuer.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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