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16.01.2007 17:00

Dr. Elsing zum Honorarprofessor ernannt

Rolf Willhardt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

    Die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität hat heute dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Siegfried H. Elsing, LL.M die Honorarprofessur verliehen.

    Die Urkunde wurde im Rahmen eines Akademischen Festaktes von Prof. Dr. Johannes Dietlein, dem Dekan der Fakultät, überreicht. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Dirk Olzen (Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht). Prof. Elsing referierte zum Thema "Konflikte der Rechtskulturen bei der Beilegung internationaler Streitfälle".

    Elsing, 1950 in Essen geboren, studierte Rechts-und Wirtschaftswissenschaften in Freiburg, Lausanne, New Haven (USA) und Münster, wo er 1976 im Fach Jura promovierte. Es folgte eine einjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster, bevor er 1978 die zweite Juristische Staatsprüfung in Düsseldorf ablegte. Seit 1979 ist er als Anwalt tätig, von 1979 bis 1981 in Köln mit dem Schwerpunkt Bank- und Insolvenzrecht. Nach dem Abschluss als Master of Laws an der Yale Law School 1979, arbeitete er 1981 und 1982 in New York als Rechtsanwalt. Die folgenden sechs Jahre praktizierte Elsing in Düsseldorf mit den Tätigkeitsschwerpunkten deutsch-amerikanischer Rechtsverkehr, Unternehmens- und Beteiligungskauf, Lizenz- und Kooperationsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht, bevor er 1989 in Düsseldorf die Kanzlei Hölters& Elsing gründete.

    Seit dem Wintersemester 2000/01 nimmt Prof. Elsing kontinuierlich Lehraufträge in der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität wahr und ist der Fakultät seitdem sehr eng verbunden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    regional
    Personalia
    Deutsch


     

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