In einem Festakt im Bundesverwaltungsgericht nimmt die
Juristenfakultät der Universität Leipzig die Aberkennung
von Doktorgraden zwischen 1933 und 1945 zurück.
Für die Zeit von 1933 bis 1945 sind über 70 Fälle belegt,
in denen die Juristenfakultät der Universität Leipzig
Doktorgrade entzogen hat, die sie verliehen hatte. Diese
Maßnahmen waren Bestandteil der eklatanten Verstöße gegen
Menschenrechte während der nationalsozialistischen
Diktatur. Scheinlegales Unrecht führte zur Entrechtung der
Betroffenen.
Anknüpfend an einen Beschluss des Akademischen Senats der
Universität Leipzig vom Juni 2001 hat die Juristenfakultät
im Januar 2007 festgestellt, dass "in vielen der erwähnten
Fälle in schwerstwiegender Weise gegen die Menschenwürde
sowie die Prinzipien der Gerechtigkeit verstoßen wurde".
Parallel dazu sind die Umstände der Aberkennungen und die
Biographien der Betroffenen in einem Projekt analysiert
worden, das Priv.-Doz. Dr. Thomas Henne als Vertreter des
Lehrstuhls für Römisches Recht geleitet hat.
In einem Festakt, der am 30. April ab 17:30 Uhr im Rahmen
der Jahrestagung der Deutsch-Israelischen
Juristenvereinigung im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
stattfindet, wird die Juristenfakultät die öffentliche
Mißbilligung der Aberkennungen der Doktorgrade erklären.
Dazu wird der Dekan der Juristenfakultät, Prof. Dr.
Burkhard Boemke, den erwähnten Beschluss präsentieren. Die
Ergebnisse des Forschungsprojekts werden in einer Broschüre
vorgestellt, die im Leipziger Universitätsverlag zu dieser
Veranstaltung erscheint. Beim Festakt werden außerdem - in
Anwesenheit von etlichen Nachkommen der Betroffenen - deren
Dissertationen ausgestellt.
Die Juristenfakultät der Universität Leipzig rückt damit in
den Kreis anderer Universitäten ein; erstmals werden jedoch
die Aberkennungen von Doktorgraden auf der Ebene einer
Fakultät umfassend untersucht.
Das damals durch die Juristenfakultät begangene Unrecht
kann zwar nicht ungeschehen gemacht werden; für die
Betroffenen kommt die Aufarbeitung zu spät. Eingedenk ihrer
historischen Verantwortung ehrt die Juristenfakultät aber
die namentlich bekannten Opfer dieser
nationalsozialistischen Verfolgung, unter ihnen:
- Dr. Julius Lips, später Rektor der Universität
Leipzig, Wirtschafts- und Rechtsethnologe
- Dr. Max Friedlaender, "Vater" des Anwaltsrechts
- Dr. Kurt Häntzschel, führender Presserechtler der
Weimarer Republik
- Dr. Curt Graf, Anwalt und Sozialdemokrat in Leipzig
- Dr. Eva Lappe, letzte Doktorandin nach 1933 und
Frauenrechtlerin
- Dr. Hermann Reinmuth - Widerstand aus christlicher
Motivation
Die Universität möchte den Leidensweg der Betroffenen in
das Gedächtnis der universitären sowie der
außeruniversitären Öffentlichkeit zurück bringen. Die
Vertreibung aus der NS-"Volksgemeinschaft" bedeutete
Entrechtung und dann Emigration oder Ermordung. Die
Vertreibung aus der universitären Gemeinschaft bedeutete
Entrechtung durch Entwürdigung. Die Erinnerung an die
Betroffenen gibt ihnen posthum einen Teil der akademischen
Würde zurück.
Für Rückfragen stehen das Dekanat der Juristenfakultät
(Telefon 0341 97-35100, Fax 0341 97-35299) oder Priv.-Doz.
Dr. Henne (E- Mail: rechtsgeschichte@gmx.de) gerne zur
Verfügung.
Zeit: 30.04.2007, 17:30 Uhr
Ort: Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
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Weitere Informationen:
Dekan der Juristenfakultät
Prof. Dr. Burkhard Boemke
Telefon: 0341 97-35321
E-Mail: boemke@uni-leipzig.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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