Jena. (30.05.00) Mit Nachdruck setzt sich Prof. Dr. Eggert Beleites gegen Fehlinterpretationen zur Wehr, dass er die bewiesenen "Euthanasie"-Vorwürfe gegen den Kinderarzt Prof. Dr. Jussuf Ibrahim negiere. "Solche Behauptungen sind vollkommen falsch", erklärt Beleites. "Ich finde die Verfahrensweise der Universität und der Medizinischen Fakultät Jena absolut richtig, die nationalsozialistische Vergangenheit schonungslos aufzuarbeiten und transparent zu machen."
"Das Denkmal Ibrahim darf so wie bisher keinesfalls bleiben, sondern muss meines Erachtens in ein Mahnmal umgewandelt werden", erklärt Beleites, der an der Universität Jena den Lehrstuhl für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde innehat und zugleich der Thüringer Landesärztekammer präsidiert. Die bloße Tilgung des Namens Ibrahim aus dem öffentlichen Raum sei ihm aber nicht weitgehend und differenziert genug, wendet Beleites. Er richtet sich mit diesem eindeutigen Votum gegen eine Missinterpretation seines Editorials in der Mai-Ausgabe der Thüringer Kammerzeitschrift. "Dieses Editorial habe ich wegen des frühen Drucktermins bereits Anfang April, also vor Abschluss der ,Ibrahim-Kommission', verfasst", erläutert er, "die dort angestellten Überlegungen entsprechen meinem damaligen Kenntnisstand."
Zugleich legt er Wert auf seine Feststellung, dass man aus heutiger Sicht die nationalsozialistische "Euthanasie" keiner undifferenzierten Betrachtung unterziehen dürfe. "Mit Schwarz-Weiß-Klischees kommen wir nicht weiter", meint er, "wir müssen das bedauerliche Faktum zur Kenntnis nehmen, dass die praktizierte ,Euthanasie' damals von über 80 Prozent der Bevölkerung in Mitteldeutschland ideell mitgetragen wurde und auch heute noch in weiten Teilen verhohlene oder sogar offene Zustimmung findet." Deshalb plädiere er dafür, die Diskussion darüber wach zu halten und aus den historischen Umständen Lehren für die heutige und künftige Medizinethik zu ziehen. Diese seien etwa in den "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" der Bundesärztekammer dokumentiert, an deren Formulierung Beleites federführend beteiligt war. "Für die deutsche Ärzteschaft ist klar, dass ,Euthanasie' von schwerstgeschädigten oder schwerkranken Patienten ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das ärztliche Berufsethos darstellt", so Beleites. "Diesen Stand vertrete ich persönlich ganz ausdrücklich."
Friedrich-Schiller-Universität
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Wolfgang Hirsch
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Geschichte / Archäologie, Medizin
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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