Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) steht als wissenschaftliche Fachgesellschaft hinter der Zielsetzung der Weltgesundheits-Organisation (WHO), dass der Zugang zur primärärztlichen Versorgung möglichst schrankenlos zu erhalten ist. Hausärzte stehen unmittelbar an der Seite ihrer Patienten und deren Familien, daher sind sie in besonderem Maß Anwälte einkommensschwacher und anderweitig bedürftiger Menschen. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen gesondert bezahlt werden und sind somit nicht für alle verfügbar. Sie suggerieren, das System der Gesetzlichen Krankenversicherung garantiere nur eine Art Billig-Medizin - für das Gute müsse man jedoch extra zahlen. Wer arm ist und das Geld dafür nicht aufbringen kann, muss den Eindruck bekommen, von einer vollwertigen Versorgung ausgeschlossen zu werden.
Die DEGAM positioniert sich gegen eine Medikalisierung der Gesellschaft. Die Vermeidung von Chronifizierung als wichtiges Ziel hausärztlicher Betreuung zieht sich wie ein roter Faden durch die evidenzbasierten Leitlinien der DEGAM zu häufigen Beratungsanlässen wie z.B. Müdigkeit oder Kreuzschmerzen. Wissenschaftlich nicht begründete IGeL-Angebote zementieren hingegen eine Fixierung der Patienten auf körperliche Leiden und führen zu bzw. verstärken eine Chronifizierung.
IGeL-Angebote erzeugen eine eigene Nachfrage und können eine vertrauensvolle Arzt-Patient-Beziehung gefährden - vor allem dann, wenn der Patient sich nicht mehr sicher sein kann, ob es seinem Arzt um die Lösung der gesundheitlichen Probleme oder um eine zusätzliche Einkommens-Quelle geht. Durch das Auftreten des Arztes als Kaufmann wird dem professionellem Arztbild, zu dem auch finanzielle Unabhängigkeit in der Entscheidungsfindung für den Patienten gehört, grundlegender Schaden zugefügt.
Die DEGAM fördert mit ihren Leitlinien die Verbreitung einer Medizin, deren Nutzen wissenschaftlich belegt ist (evidence-based medicine). Werden IGeL angeboten, für die kein Nutzen belegt ist oder die sogar schaden können, kommt ein besonderes ethisches Problem hinzu: Hier müsste der ratsuchende Patient obligate Informationen über mögliche Schäden oder fehlenden Nutzennachweis erhalten. Aufgrund der kommerziell bedingten Konfliktlage ist kaum zu erwarten, dass ärztliche Anbieter eine solche Auskunft tatsächlich erteilen.
Spezielle ärztliche Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen, wie z.B. die Beratung vor Fernreisen, wurden seit jeher von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Angebote können und sollen nachfragende Patienten auch weiterhin erhalten. Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang damit ist jedoch:
* Die entsprechenden Leistungen sind belegt und halten einer kritischen Überprüfung stand.
* Es darf nicht dafür geworben werden, und es sollen keine falschen Erwartungen geweckt werden.
* Patienten müssen eine angemessene Informations- und Bedenkzeit haben.
* Die Aufklärung umfasst auch die finanziellen Aspekte eines solchen Angebotes.
(2.987 Zeichen) November 2007
Pressekontakt:
Dr. Isabelle Otterbach
Institut für Allgemeinmedizin
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Telefon: 069-6301-7173
Fax: 069-6301-6428
E-Mail: otterbach@allgemeinmedizin.uni-frankfurt.de
Homepage: http://www.degam.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
überregional
Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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