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18.10.2000 08:53

Universität Leipzig erhält ihren Mittelpunkt zurück

Volker Schulte Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Sächsische Staatsregierung wird Neugestaltung am Augustusplatz unterstützen/Vergleich zum Körperschaftsvermögen unterzeichnet

    Der Rektor der Universität Leipzig, Prof. Dr. Volker Bigl, der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Prof. Dr. Georg Milbradt, und der Sächsische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, unterzeichnen am Mittwoch, 18. Oktober 2000, in Dresden einen Vergleich zum Körperschaftsvermögen der Universität Leipzig. Mit dieser außergerichtlich erzielten Einigung endet ein Streit, der die Beziehungen zwischen der Universität Leipzig und dem Freistaat seit mehreren Jahren belastet hat.
    Streitgegenstand waren Liegenschaften, die zum Teil von altersher zum Vermögen der Universität Leipzig gehören, aber in unterschiedlicher Auslegung des Einigungsvertrages sowohl von der Universität Leipzig als auch vom Freistaat beansprucht wurden. Der Kern des jetzt vereinbarten Vergleichs besteht darin, dass die Universität ihre in der Innenstadt liegenden Grundstücke (Augustusplatz, Universitätsstraße, Ritterstraße, Schillerstraße, Goethestraße) als Körperschaftsvermögen behält, während die bislang und auch künftig universitär genutzten Grundstücke außerhalb des Rings (u. a. Liebigstraße, Johannisallee, Emil-Fuchs-Straße, Talstraße) an den Freistaat übergehen.
    Dieser Vergleich bedeutet auch, dass die beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Revisionsklage der Universität gegen den Verkauf des ehemaligen Universitätshochhauses am Augustusplatz zurückgenommen wird.
    Für die künftige Entwicklung der Alma mater Lipsiensis außerordentlich wichtig ist, dass mit diesem Vergleich die Zusicherung der Staatsregierung verbunden ist, die Neugestaltung des innerstädtischen Campus der Universität am Augustusplatz bis zur 600-Jahr-Feier im Jahr 2009 zu unterstützen. Dieses auch städtebaulich bedeutsame Vorhaben soll den durch die Sprengung des Augusteums und der Paulinerkirche verloren gegangenen Mittelpunkt der Universität wieder erkennbar machen.
    In einer gemeinsamen Erklärung der Universität und der beiden Staatsministerien wird betont, dass die jetzt erreichte Lösung der Verantwortung des Staates für den Unterhalt der Hochschulen aus Steuermitteln der Bürger entspricht und zugleich die Tradition der Universität Leipzig als Trägerin von Körperschaftsvermögen berücksichtigt. Weiter heißt es: "Mit der Einigung ist die Durchführung aller begonnenen oder vorgesehenen Sanierungs- und Neubauvorhaben auf den bisher strittigen Grundstücken gesichert. Die Universität Leipzig erhält durch die Einigung den Kernbestand ihres Körperschaftsvermögens in der Leipziger Innenstadt zurück. Gleichzeitig ist durch die Vereinbarung gewährleistet, dass die Universität Leipzig die Liegenschaften zur Unterbringung von Einrichtungen der Forschung und Lehre sowie der Verwaltung der Universität nutzt."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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