Daten, deren Erhebung durch öffentliche Mittel maßgeblich finanziert wurde, sind ein öffentliches Gut, das der gesamten Wissenschaft für Forschungszwecke ohne wesentliche Hemmnisse zur Verfügung zu stellen ist. Der Zugang zu Einzeldaten und deren Auswertung darf nur zur Einhaltung des Datenschutzes begrenzt und kontrolliert werden. Eine inhaltliche oder methodische Prüfung der von Wissenschaftler/innen geplanten Forschungsvorhaben durch ein Forschungsdatenzentrum (FDZ) stellt einen unzulässigen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar. Wissenschaftsfreiheit und Datenschutz sind in allen FDZ zu gewährleisten.
Die Teilnehmer/innen der o. g. Konferenz stimmen dieser Resolution einmütig (mit wenigen Enthaltung) zu.
Wiesbaden, 19.6.2008
http://www.ratswd.de - Homepage RatSWD
http://www.ratswd.de/kswd - Veranstaltungsseite 4. KSWD
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Psychologie, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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