Gegen Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die Graduiertenförderung vom kommenden Jahr an um rund 50 Prozent zu kürzen und neue Stipendien nicht mehr zu bewilligen, hat der Senat der Universität Münster am Mittwochabend (22. November 2000) in einer einstimmig verabschiedeten Erklärung protestiert. Der Senat hält die Aufrechterhaltung der individuellen Graduiertenförderung für erforderlich und bittet den Düsseldorfer Landtag, die angekündigte Sparmaßnahme der Landesregierung zu verhindern.
Nach Meinung des Senats werden durch die Kürzungspläne die Möglichkeiten der Universität, in eigener Zuständigkeit und bedarfsgerecht direkte Nachwuchsförderung zu betreiben, erheblich eingeschränkt. Die notwendige Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses werde behindert, indem bereits für das kommende Jahr 25 Promovenden kurzfristig und ohne Alternativen mittellos gestellt würden.
An der Universität Münster seien von den Düsseldorfer Sparmaßnahmen insbesondere geisteswissenschaftliche Fachbereiche betroffen. Da in diesen Bereichen überdurchschnittlich viele Frauen studieren und Examen machen, laufe die Kürzungsaktion auch den Intentionen der Frauenförderung zuwider. Auch die im letzten Jahr erstmals eingeführte Behindertenförderung werde ersatzlos wieder beseitigt. Schließlich sieht der münstersche Universitäts-Senat damit "die Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gegenüber denen anderer Bundesländer beeinträchtigt".
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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