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03.12.2000 20:55

Schadensersatzrecht: Kompensation ohne Sanktion?

Klaus P. Prem Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Universität Augsburg

    Für seine Studie "Punitive Damages und deutsches Schadensersatzrecht" hat Dr. Peter Müller einen der drei jährlich vergebenen und mit jeweils DM 3000,- dotierten Preise der Augsburger Universitätsstiftung für herausragende wissenschaftliche Leistungen erhalten.

    In seiner am Augsburger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht bei Prof. Dr. Volker Behr erarbeiteten Dissertation über "Pönalisierungstendenzen im deutschen Schadensrecht" greift Peter Müller ein zentrales Thema des deutschen Schadensersatzrechts auf, bei dessen gegenwärtiger Behandlung er einen Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit feststellt. Nach traditioneller Vorstellung dient Schadensersatzrecht der Kompensation des Verletzten und nur der Kompensation. Gleichzeitige Sanktion ist dem deutschen Schadensersatzrecht fremd. Wo die Sanktionsfunktion dennoch Berücksichtigung findet, handelt es sich um Ausnahmen. Dieser Grundsatz wird für das deutsche Recht bislang als so fundamental angesehen, dass ihm ordre public-Rang beigelegt wird. Konsequenz ist, dass zum Beispiel amerikanische Urteile, die bei besonders verwerflicher Schadenszufügung punitive damages, also Strafschadensersatz, zuerkennen, in Deutschland insoweit nicht vollstreckt werden. Müller weist in seiner Untersuchung nach, dass sich die scheinbaren Ausnahmen der Berücksichtigung auch von Sanktions- und Präventionszwecken zu einer zweiten, eigenständigen Säule des Schadensersatzrechts entwickelt haben, der auch in der Praxis wertungsoffen Rechnung getragen werden sollte.

    Die Dissertation ist unter dem Titel "Punitive Damages und deutsches Schadensersatzrecht" im Verlag de Gruyter erschienen.

    Kontakt und weitere Informationen:

    Universität Augsburg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht, 86135 Augsburg, Telefon 0821/598-4521, Telefax -4522, e-mail: volker.behr@jura.uni-augsburg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Personalia
    Deutsch


     

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