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04.12.2000 12:08

Neuordnung des Liegenschaftsmanagements NRW

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Am 8. Dezember wird der Landtag Nordrhein-Westfalen über die Neuordnung des Liegenschaftsmanagements des Landes NRW abschließend beraten. Die Rektorate der ABC-Hochschulen - der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität zu Köln - halten den mit dem Gesetzesentwurf verbundenen zentralistischen Ansatz für einen verhängnisvollen Weg und haben heute auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf hierzu Stellung genommen.

    204/00

    Neuordnung des Liegenschaftsmanagements des Landes NRW
    Pressekonferenz der ABC-Hochschulen in Düsseldorf

    Am 8. Dezember wird der Landtag Nordrhein-Westfalen über die Neuordnung des Liegenschaftsmanagements des Landes NRW abschließend beraten. Die Rektorate der ABC-Hochschulen - der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität zu Köln - halten den mit dem Gesetzesentwurf verbundenen zentralistischen Ansatz für einen verhängnisvollen Weg und haben heute auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf hierzu Stellung genommen.

    Kern des Gesetzesentwurfes ist die Bildung eines Landesbetriebes Liegenschaftsmanagement, welcher ab dem 1.1.2001 das Eigentum und in weiten Bereichen auch die Bewirtschafterfunktion in den Bereichen Planen und Bauen, kaufmännisches, technisches und infrastrukturelles Management erhalten wird. Zwar soll es unterhalb der gesetzlichen Ebene weiterhin Zuständigkeiten für die Hochschulen geben, über die z. Z. im Detail verhandelt wird. In den wichtigen Bereichen Planen und Bauen, kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen und Bauunterhaltung sollen die wissenschaftlichen Einrichtungen nach dem Gesetzesentwurf aber verpflichtet bleiben, sich der Dienste des neuen Landesbetriebes zu bedienen. Eine derartige Zentralisierung und damit nicht ortsnahe und zügige Wahrnehmung dieser Aufgaben würde nach Auffassung der Rektorate der drei Universitäten die wissenschaftlichen Einrichtungen in ihrer Handlungsfähigkeit (etwa bei Berufungen und Bleibeverhandlungen) massiv beeinträchtigen und erhebliche Reibungsverluste erzeugen. Das gleiche gilt für die Entwicklung und Ausgestaltung größerer Bauprojekte oder Investorenmodelle, bei denen nach der Neuregelung durch die Einschaltung einer zentralen Behörde und die Beachtung neuer Verfahrensregelungen massive Hindernisse aufgebaut würden.

    Die Rektoren und Kanzler der drei Hochschulen betonten, daß zu Recht von den Universitäten verlangt wird, sich dem internationalen Wettbewerb zu stellen. Vor diesem Hintergrund sei es zu begrüßen, daß die Landesregierung in dem neuen Hochschulgesetz die Autonomie der Hochschulen gestärkt und zusätzlich legitimiert hat. Um so unverständlicher ist es aus Sicht der drei Rektorate, daß ab dem 1.1.2001 wesentliche Steuerungsfunktionen im Bereich des Bau- und Liegenschaftsmanagements nunmehr zentral wahrgenommen werden sollen. Durch eine solche Liegenschaftsverwaltung, die mit modernen Managementmethoden nichts zu tun hat, wird nach Auffassung der drei Rektoren und Kanzler nicht nur die Autonomie der Hochschulen verletzt; auch der Auftrag des Hochschulgesetzes, den Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung mit Globalhaushalten mehr finanzielle Eigenverantwortung zu übertragen, wird mit der geplanten Neuregelung konkariert.

    Für die Rektorate der ABC-Hochschulen ist es nicht nachvollziehbar, daß der Gesetzesentwurf durchgezogen werden soll, obwohl sich bei der öffentlichen Anhörung im Landtag am 26. Oktober 2000 die anwesenden Sachverständigen ganz überwiegend gegen die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einschränkung der Zuständigkeiten der Hochschulen für ihre Immobilien ausgesprochen haben. Auch der Vorsitzende des Expertenrates der Landesregierung, Professor Dr. Hans-Uwe Erichsen, hat sich im Oktober gegenüber den Fraktionsvorsitzenden des Landtags dafür ausgesprochen, daß den Hochschulen das Liegenschaftsmanagement einschließlich der wichtigen Kompetenz für Baumaßnahmen anläßlich von Berufungsverhandlungen im vollen Umfang erhalten bleibt. Anders als bei üblichen Verwaltungsbauten komme es im Hochschulbereich auf eine funktionelle und interdisziplinäre Vernetzung von Gebäuden und Strukturen an. Die Übertragung der Planungs- und Baukompetenz auf eine ortsfremde Zentrale werde - so Professor Erichsen - nicht nur zu Verzögerungen, sondern auch zu Mehrkosten führen.

    Die Rektoren und Kanzler hoben außerdem hervor, daß bisher die meisten Bundesländer - den Besonderheiten des Hochschulbereiches Rechnung tragend - darauf verzichtet haben, die Hochschulliegenschaften in ein zentrales Liegenschaftsmanagement zu überführen. Auch das Ausland präferiert für den Hochschulbereich dezentrale Lösungen des Liegenschaftsmanagements, was beispielsweise für die Niederlande gilt.

    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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