Von der Fachhochschule (FH) Bielefeld werden die "auf Eis gelegten" Studienbeiträge aus dem Sommersemester 2007 in Höhe von 1,6 Mio. Euro an die Studierenden zurückgezahlt, so eine Entscheidung des Rektorats.
Die Auszahlung wird zurzeit vom Studierendensekretariat vorbereitet. Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Minden auf eine Klage aus der Studierendenschaft der Universität Bielefeld, dass die Staffelung der Studienbeiträge gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) verstoße, hatte die FH Bielefeld vorsorglich die Beiträge einbehalten, da die Satzung der FH Bielefeld eine ähnliche Staffelung der Studienbeiträge vorsah. Anhängig hierzu ist noch das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster. Da jedoch heute fast 50 Prozent der damaligen Studierenden an der FH Bielefeld nicht mehr eingeschrieben sind und keinen Nutzen mehr von den Studienbeiträgen haben, beschloss das Rektorat bereits im März dieses Jahres die Rückzahlung der Studienbeiträge des Sommersemesters 2007.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Studium und Lehre
Deutsch
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