Rektorat beschließt Erstattung und Befreiung
Kein Beitrag für unverschuldete Studienzeitverlängerung
Weil die unzureichende Prüfungsorganisation der Fakultät zu einer Verlängerung der Studienzeit geführt haben könnte, erhalten Studierende des Studiengangs Master of Education im Fach Latein ihre Studienbeiträge zum Teil erstattet oder werden künftig von der Zahlungspflicht befreit. Das hat das Rektorat der Ruhr-Universität in seiner Sitzung am Dienstag auf Empfehlung des Prüfungsgremiums beschlossen.
Unzureichende Prüfungsvorbereitung
Ein fehlender Textkorpus zur Prüfungsvorbereitung und Bedenken gegen die Berechnung der Arbeitsbelastung (Workload) der Studierenden des Studiengangs Master of Education im Fach Latein waren Anlass für Beschwerden gewesen. Das Rektorat hat nun, auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsgremiums hin, eine Beitragserstattung beschlossen: Die betroffenen Studierenden werden auf Antrag für zwei Semester von Studienbeiträgen befreit oder ihnen werden bis zu EUR 750,00 Studienbeiträge erstattet, falls sie künftig nicht weiter studieren. Die genaue Höhe der Befreiung oder Erstattung richtet sich danach, wie lange die Studierenden im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis zum Sommersemester 2008 in dem Studiengang eingeschrieben waren. "Mit dieser Entscheidung nehmen Hochschule und Fakultät ihre Verantwortung für die Studienbedingungen wahr" so die Prorektorin für Lehre, Prof. Dr. Uta Wilkens.
Erste Empfehlung des Prüfungsgremiums
Die Beitragssatzung der Ruhr-Universität sieht eine Befreiung vor für "die Studienzeit verlängernden Auswirkungen der Prüfungsorganisation der Fakultät, die nicht durch die Studierenden zu verantworten sind". Das zur Hälfte mit Studierenden besetzte Prüfungsgremium kann hierzu Empfehlungen aussprechen und machte jetzt erstmals davon Gebrauch. Das Gremium besteht seit dem 1. April 2007. Die Mitglieder werden vom Senat gewählt, den Vorsitz hat der Geschäftsführer der Gesellschaft der Freunde der Ruhr-Universität, Hans-Helmut Weigmann. Weigmann war bis zu seiner Pensionierung Dezernent für Selbstverwaltungsangelegenheiten an der Ruhr-Universität. Die Prorektorin für Lehre, Prof. Dr. Uta Wilkens, lobte ausdrücklich die sorgfältige Arbeit des Prüfungsgremiums.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Uta Wilkens, Prorektorin für Lehre der Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-24745, prorektor-lehre@rub.de
Redaktion: Meike Drießen
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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