Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW hatte die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Ende Juli aufgefordert, die Verwendung der Studienbeiträge für das Jahr 2008 nachzuweisen. Die Universität hat diesen Verwendungsnachweis am vergangenen Freitag fristgerecht vorgelegt; heute nun stimmte das Ministerium dem Konzept zu.
Die Ende 2008 noch vorhandenen Studienbeitragsmittel werden bis zum Ende des Jahres 2009 folgendermaßen verwendet:
- zusätzliches Personal, z.B. für Lehrassistenten und Personal zur Verlängerung der Öffnungszeiten der Universitäts- und Landesbibliothek;
- Sachaufwand, z.B. für das neue Studierenden Service Center und Anschaffung zusätzlicher Literatur
- projektbezogene Investitionen, z.B. für das Medienlabor der Philosophischen Fakultät sowie die technische Ausstattung des Präpariersaals und des mikrobiologischen Kurssaales der Medizinischen Fakultät.
Darüber hinaus hat die Heinrich-Heine-Universität schon jetzt dargelegt, wie die im Sommersemester 2009 eingenommenen Studienbeiträge verausgabt werden sollen und die weit gediehenen Planungen für die im Wintersemester 2009/2010 zu erwartenden Studienbeiträge vorgestellt: Geplant sind z.B. größere Investitionen in die Modernisierung der Lehre in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Für zwei Drittel der Mittel des Jahres 2009 haben die zuständigen Kommissionen bereits verbindliche Beschlüsse gefasst. Über das verbleibende Drittel soll kurzfristig entschieden werden.
Prof. Dr. Ulrich von Alemann, Prorektor für Lehre und Studienqualität und Stellvertreter des Rektors: "Wir werden die jetzige Debatte zum Anlass nehmen, den Zeitablauf von der Entscheidung über die Verwendung von Studienbeiträgen bis zur Umsetzung der getroffenen Beschlüsse zu straffen. Die zuständigen Entscheidungsgremien bleiben verantwortlich und die Studierenden bleiben beteiligt."
Hintergrund:
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhebt seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester, Erstsemester sind hiervon ausgenommen. Gesetzliche Vorgabe ist, die Studienbeiträge ausschließlich zur Verbesserung von Studium und Lehre einzusetzen. Über die sachgerechte Verwendung entscheiden innerhalb der Universität eine zentrale Kommission sowie Kommissionen der fünf Fakultäten. Beschlüsse können nur durch Mitwirkung der studentischen Vertreter zustande kommen. Über die Verwendung der Studienbeiträge wird regelmäßig im Senat der Universität berichtet - letztmalig ausführlich am 16. Juni 2009. Der Senat ist das zuständige universitäre Beschlussgremium für die Erhebung von Studienbeiträge.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Studium und Lehre
Deutsch
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