Stellungnahme der Freien Universität Berlin zu den in den Medien bekannt gewordenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln zu Unregelmäßigkeiten bei Promotionen
Die Hochschulleitung der Freien Universität Berlin hat aus der Presse erfahren, dass nichtplanmäßiges Personal (laut Medienberichten: Honorarprofessoren, Privatdozenten, Aushilfsprofessoren) bei der Durchführung von Promotionsvorhaben rechtswidrige Entscheidungen getroffen haben soll. Die Freie Universität Berlin wurde darüber von der Staatsanwaltschaft Köln nicht informiert. Die Staatsanwaltschaft Köln konnte bislang für eine Stellungnahme nicht erreicht werden. Die Freie Universität Berlin hat aus diesem Grund nunmehr eine schriftlich Anfrage mit der Bitte um Mitteilung von Einzelheiten an die Staatsanwaltschaft Köln gerichtet. Insbesondere möchte die Freie Universität Berlin erfahren, ob nichtplanmäßig Lehrende der Freien Universität beschuldigt werden und gegebenenfalls wer beschuldigt wird. Bevor entsprechende Informationen nicht vorliegen, ist es der Freien Universität Berlin nicht möglich, eine substantielle Stellungnahme zu dem Themenkreis zu formulieren.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Personalia, Studium und Lehre
Deutsch

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