Kuratorium fuer Vorlaeufige Verfassung der Humboldt-Universitaet
Das Kuratorium der Humboldt-Universitaet stimmte in seiner heutigen Sitzung mit sehr grosser Mehrheit der vom Akademischen Senat und vom Konzil beschlossenen Vorlaeufigen Verfassung zu.
Die Humboldt-Universitaet ist damit die erste Berliner Hochschule, die von der im Haushaltsstruk-turgesetz 1997 geschaffenen Moeglichkeit Gebrauch macht, befristet vom BerlHG abzuweichen und neue Entscheidungsstrukturen, Organisationsformen und Studiengaenge zu erproben.
Die Humboldt-Universitaet wird mit der Vorlaeufigen Verfassung ein hoeheres Mass von Autono-mie und Eigenverantwortung in akademischen und staatlichen Angelegenheiten haben. Das Zu-sammenwirken mit dem Land Berlin bleibt durch das neue Kuratorium, das wesentlich aus externen Mitgliedern besteht, erhalten. Von Amts wegen sind der fuer die Hochschulen zustaendige Senator und der Praesident Mitglieder des Kuratoriums.
Die Humboldt-Universitaet erhebt nicht den Anspruch, mit der Nutzung der Erprobungsklausel eine allgemeinverbindliche Loesung gefunden zu haben, vielmehr sollte mit der Deregulierung die Moeglichkeit verbunden sein, spezifische Organisationsmodelle zu erproben und zu evaluieren.
Mit der Entscheidung zeigen das Land Berlin und die Humboldt-Universitaet, dass es trotz einer im Detail schwieriger Konsensfindung moeglich ist, ueber Reformen nicht nur zu reden, sondern diese einzuleiten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht
überregional
Es wurden keine Arten angegeben
Deutsch
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