Die Vereinbarungen zur Altersteilzeit müssen weiterentwickelt und stärker darauf ausgerichtet werden, Älteren mit besonderen Arbeitsbelastungen einen gleitenden Übergang in die Rente zu ermöglichen. Das zeigen aktuelle Ergebnisse des Altersübergangs-Monitors, mit dem das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und des Forschungsnetzwerks Alterssicherung den Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand untersucht.
Gegenwärtig sind über 500.000 ältere Arbeitnehmer in Altersteilzeit beschäftigt. Damit genießt etwa jeder fünfte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer über 55 Jahre die mit der Altersteilzeit verbundenen Vorteile: eine teilweise Aufstockung des mit der Arbeitszeitreduzierung einhergehenden Einkommensrückgangs und einen sehr weitgehenden Ausgleich in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zahl der Förderfälle, bei denen die Bundesagentur für Arbeit dem Betrieb die Aufstockungsbeträge erstattet, wenn auf den freigewordenen Arbeitsplatz ein Arbeitsloser eingestellt oder Azubi übernommen wird, liegt mit ca. 100.000 Personen deutlich niedriger.
Somit ist die Altersteilzeit auch ohne Förderung der Bundesagentur ein gutes Instrument, stellen die IAQ-Wissenschaftler fest. Sie müsse daher mittelfristig nicht verschwinden, wenn die Förderung zum Jahresende 2009 ausläuft. Allerdings haben viele ältere Beschäftigte gar keinen Zugang zur Altersteilzeit. Da es keinen individuellen Anspruch gibt, ist ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Voraussetzung. Nach Schätzungen des IAQ arbeitet mindestens ein Drittel aller Beschäftigten in Betrieben, die weder tarifvertraglich noch durch Betriebsvereinbarungen die Möglichkeit zur Altersteilzeitbeschäftigung bieten.
Dadurch kommen Mitarbeiter oft nicht wegen ihrer besonders belastenden Tätigkeiten in den Genuss von Altersteilzeit, sondern weil sie in (überwiegend größeren) Betrieben arbeiten, in denen eine entsprechende Regelung besteht. Gerade Personen in körperlich anstrengenden Berufen sind nur unzureichend in der Altersteilzeit anzutreffen, stellte das IAQ fest: Verwaltungs- und Büroberufe, Sozial- und Erziehungsberufe sowie Techniker und Dienstleistungskaufleute sind -- teilweise deutlich -- überrepräsentiert. Unterrepräsentiert sind dagegen Ältere in Berufen mit körperlich anstrengender Arbeit und relativ niedrigen Qualifikationsanforderungen (z.B. Schlosser, Verkehrsberufe, Reinigungsberufe, Transportarbeiter).
Viele Tarifverträge zur Altersteilzeit waren auf den Zeitraum der Förderungsmöglichkeit abgeschlossen und laufen daher Ende 2009 aus. Daher ist zu befürchten, dass auch die nicht geförderte Altersteilzeit weniger in Anspruch genommen werden kann "Die Erneuerung und Weiterentwicklung der tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen zur Altersteilzeit ist dringend geboten -- und sollte individuelle Wahlrechte von Beschäftigten und die Reduktion von Arbeitsbelastungen einbeziehen", raten die IAQ-Wissenschaftler.
Aktuelle Publikation:
Martin Brussig / Matthias Knuth / Sascha Wojtkowski, 2009:
Altersteilzeit: Zunehmend Beschäftigungsbrücke zum späteren Renteneintritt. Wegfall der Förderung verengt auch den Zugang in nichtgeförderte Altersteilzeit -- Nachfolgetarifverträge fehlen, Internet-Dokument. Gelsenkirchen, Düsseldorf: Inst. Arbeit und Qualifikation, Hans-Böckler-Stiftung. Altersübergangs-Report, Nr. 2009-02
http://www.iaq.uni-due.de/auem-report/
Weitere Informationen: Dr. Martin Brussig, Tel.: 0203/379-3931, martin.brussig@uni-due.de; Prof. Dr. Matthias Knuth, Tel:. 0203/379-1821, matthias.knuth@uni-due.de; Sascha Wojtkowski, Tel.: 0203/379-1835, sascha.wojtkowski@uni-due.de
Redaktion: Claudia Braczko, Tel.: 0170-8761608, presse-iaq@uni-due.de
http://www.iaq.uni-due.de/auem-report/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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