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30.04.2001 00:00

Genetische Diagnostik im Arbeits- und Versicherungsrecht

Norbert Frie Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    Mit einer Tagung über "Genetische Diagnostik im Arbeits- und Versicherungsrecht. Ethische und rechtliche Aspekte" tritt am 7. Mai die Ende vergangenen Jahres an der Universität Münster gegründete Forschungsstelle Bioethik zum ersten Mal an die Öffentlichkeit. Die Veranstaltung, auf der es neben Vorträgen von auswärtigen und in Münster lehrenden Experten auch Gelegenheit zur Diskussion geben wird, findet am Montag von 14 bis 18 Uhr im Sitzungsraum des "Collegium Borromaeum" (Domplatz) statt.

    Im Rahmen des Kolloquiums wird Prof. Dr. Ludwig Siep vom Philosophischen Seminar der Universität die Forschungsstelle vorstellen. Die Sicht der Humangenetik trägt Prof. Dr. Jürgen Horst von der Medizinischen Fakultät vor. Der münstersche Jurist Prof. Dr. Helmut Kollhosser und Jörg Heinrich von der Allianz-Versicherung in Frankfurt/Main sprechen über genetische Diagnostik im Versicherungsrecht. Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, ebenfalls von der Juristischen Fakultät der Universität Münster, geht auf die genetische Diagnostik im Arbeitsrecht ein.

    Die Forschungsstelle Bioethik an der Universität Münster hat im Wintersemester ihre Arbeit aufgenommen. Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. Ludwig Siep, beteiligt sind Philosophen, Mediziner, Rechtswissenschaftler, Biologen und Theologen. Die Forschungsstelle versteht sich nicht als Konkurrenz zu bereits bestehenden Ethik-Kommissionen, denn dort werden Einzelfälle verhandelt, während die Forschungsstelle ihr Augenmerk auf grundsätzliche Fragen richten will. Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Einrichtung wird darin bestehen, gemeinsame Stellungnahmen zu erarbeiten und in die Öffentlichkeit zu bringen. Darüber hinaus sollen auch einzelne Forschungsarbeiten zu bioethischen Themen unterstützt werden.

    Unter dem Begriff "Bioethik" verstehen die Forscher die wissenschaftlichen Bemühungen um die Lösung moralischer und rechtlicher Konflikte und Probleme im Bereich der Biowissenschaften, einschließlich der Medizin, und ihrer
    Anwendung auf den Menschen und andere Lebewesen. Auf diesem Gebiet sind verschiedene Wissenschaften beteiligt, außer den Naturwissenschaften und der Medizin vor allem die Philosophische Ethik, die Jurisprudenz und die Moraltheologie. International gesehen ist die deutsche Bioethik dabei, den Vorsprung der angelsächsischen und vor allem der amerikanischen Bioethik aufzuholen.

    In Münster hat die Beschäftigung mit ethischen Problemen der Medizin, der Biowissenschaften und der Biotechnologie schon eine längere Tradition. Auf dem Gebiet der ethischen Beratung forschender Ärzte hat die Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Münster und der Landesärztekammer Westfalen-Lippe Pionierarbeit geleistet. Sie hat zudem mit der Gründung eines Arbeitskreises der Ethik-Kommissionen in Deutschland für gemeinsame bundesweite Standards gesorgt. In der Münsteraner Ethik-Kommission arbeiten seit zwei Jahrzehnten Mediziner, Biologen, Rechtswissenschaftler, Theologen und Philosophen zusammen.


    Weitere Informationen:

    http://bioethik.uni-muenster.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Recht, Religion
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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