Die Anwälte des in den USA zum Tode verurteilten Düsseldorfers Rudi Apelt (41) haben vor wenigen Tagen ein Gesuch zur Wiederaufnahme des Verfahrens beim Gericht in Phoenix/Arizona eingereicht.
Hintergrund sind zwei neue psychiatrische Gutachten, die besagen, daß Rudi Apelt schwere mentale Schäden habe und nicht schuldfähig sei.
Eines der Gutachten stammt von Prof. Dr. Dr. Frank Schneider (Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf).
Prof. Schneider hat Rudi Apelt fünf Mal im Todestrakt des Gefängnisses von Florence/Arizona untersucht, - insgesamt 25 Stunden - , zahlreiche Tests durchgeführt und die Familiengeschichte recherchiert. Fazit von Prof. Schneider: Rudi Apelt hat einen Intelligenzquotienten von 55, d. h. er ist in seiner Intelligenz stark beeinträchtigt. Zudem diagnostizierte er bei dem Verurteilten Gehirnschäden, vermutlich infolge von Mißhandlungen im Kindesalter.
Tatsache ist auch, daß sich drei der Geschworenen, die sich 1990 in Rudi Apelts Prozeß für die Todesstrafe aussprachen, mittlerweile dahingehend äußerten, daß sie vor diesem Hintergrund nicht für die Hinrichtung gestimmt hätten.
Das Petitionsgesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens muß bis Mitte Juni entschieden sein.
Für weitere Informationen:
Prof. Dr. Dr. Frank Schneider, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Heinrich-Heine-Universität, Tel. 0211-922-3495, e-mail: frank.schneider@uni-duesseldorf.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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