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17.05.2001 08:44

Kinder auf dem Blocksberg - Neue Ergebnisse in der Hexenforschung

Ilka Seer Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Freie Universität Berlin

Die Forschung über die Geschichte der "Hexenprozesse" konzentrierte sich bislang vorrangig auf Vorwürfe gegen Frauen. In jüngerer Zeit lässt sich im Zuge der Männerforschung ein gestiegenes Interesse an sogenannten Hexern beobachten. Dass auch Kinder auf Besen reiten, auf dem Blocksberg um das Feuer tanzen und mit dem Teufel "buhlen", fand in der Forschung zur Frühen Neuzeit bisher nur vereinzelt Beachtung. Das sei, wie Claudia Jarzebowski vom Friedrich-Meinecke-Institut für Geschichte an der Freien Universität Berlin bemerkt, erstaunlich, da es zum einen die Quellen gäbe, die eine Beschäftigung mit dem Thema nahelegen und zum anderen insbesondere die Forschung zur Kindheit in jüngerer Zeit einen Paradigmenwechsel vollzogen habe.

Die Geschichte der Kinderhexen gliedert Jarzebowski in drei Abschnitte: Bis zum Ende des 16. Jhs. wurden die Jungen und Mädchen lediglich als unschuldige Betroffene in Prozessen gegen erwachsene Hexen und Hexer verhört. Erst mit einem Wandel der alles entscheidenden Indizienlehre gelang es, Kinder als Akteure in die Verfahren zu integrieren, galt doch ihre Aussage von nun an als glaubwürdig. Um die Mitte des 17. Jhs. kam es zu ersten größeren Prozessen gegen Kinder, die nun nicht mehr als Zeugen, sondern als Täter und Täterinnen verhört, gefoltert und verurteilt wurden. Das gesamte 17. Jh. und beginnende 18. Jh. hindurch kam es zu zahlreichen Hinrichtungen. Es spricht einiges dafür, dass Kinder in den Hexenprozessen der dritten Verfolgungswelle den Großteil der Angeklagten stellten. Als sich schließlich die Gegner der Hexenlehre durchsetzten und die Hexenprozesse ganz allgemein abflauten, galten auch Kinder wieder als Opfer - ihrer Einbildungskraft, der Instrumentalisierung durch Erwachsene und richtende Instanzen.

Doch wer waren die Kinder, die als Hexen an den Pranger gestellt wurden? Diese Frage erörtert die Historikerin zunächst vornehmlich aufgrund von Publikationen, die sich mit dem Phänomen beschäftigt haben. Der "Hexenhammer" vom Ende des 15. Jhs. kennt Kinder lediglich als Opfer: Hexen sollen tote Säuglinge aufgefressen, ihr Blut getrunken und Salben aus Körperteilen gemixt haben. Das sei ein äußerst populäres Motiv für Abbildungen dieser Zeit, konstatiert Jarzebowski. Insbesondere totgeborene Kinder galten in der frühneuzeitlichen Gesellschaft als prädestiniert für derartige Praktiken, da ihnen die Taufe und damit die Aufnahme in den Kreis der Gesegneten versagt blieb. So waren sie leichte Opfer für den Teufel. In diesem Zusammenhang verleiht die Forscherin den Hebammen - auch Hexenhebammen genannt - eine zentrale Bedeutung, denn sie waren die ersten, die ein Neugeborenes in den Händen hielten. Standen sie unter dem Einfluss des Teufels, waren sie dessen bestes Werkzeug - wobei jede der recht häufigen Totgeburten ein Indiz gegen die Hebamme war. Deshalb konzentrierten sich viele Vorwürfe auf Hebammen und ließen sie somit zu einer gefährdeten sozialen Gruppe werden.
Mitte des 17. Jhs. wurde nicht mehr ausgeschlossen, dass auch getaufte Kinder vom Satan verführt und in seinem Sinne aktiv wurden - doch galten die Kinder nicht von sich aus als böse: In das Kreuzfeuer der Kritik gerieten die Eltern, denen mangelnde Erziehung und unzureichende religiöse Unterweisung zum Vorwurf gemacht wurden, wobei insbesondere die Mütter meist ebenfalls unter dem Verdacht standen, zu zaubern und zu hexen und somit das Bindeglied zwischen Teufel und Kindern zu bilden. Das sei auch die Erklärung dafür, dass viele Prozesse nicht nur gegen Kinder, sondern gleichzeitig nahe Verwandte und Bekannte geführt wurden, so Jarzebowski. Da sich Kinder - im Gegensatz zu Erwachsenen - in der Regel selbst bezichtigten und erst im Laufe des Verfahrens gegen Verwandte oder Bekannte aussagten, kamen einige Gelehrte darüber hinaus zu der Überzeugung, Kinder könnten auch selbsteygen böse sein und direkt für den Teufel agieren, so etwa der Theologe Michael Freude. Doch sei umstritten, ob Erwachsene, die nicht schon aus anderen Gründen im Verdacht der Hexerei standen, alleinig aufgrund der Aussagen von Kindern verurteilt wurden; ein Problem, welches bei der gegenseitigen Bezichtigung unter Kindern meistens wegfiel.

Kindern komme, so die These von Claudia Jarzebowski, in der Geschichte der Hexerei eine eigene Bedeutung zu. So geht beispielsweise aus den bisher aufgearbeiteten Dokumenten und Schriften hervor, dass die unmittelbaren dörflichen Obrigkeiten in der Regel nicht die Instanzen waren, die die Prozesse gegen Kinder initiiert haben: Vielmehr lasse sich auf dieser unteren Ebene eine große Ratlosigkeit konstatieren und gleichzeitig die Initiative - etwa für die Calwer Prozesse - auf die Stuttgarter Hochstiftsregierung zurückführen, deren Interesse wiederum weniger den Kindern, als vielmehr der konfessionellen Disziplin(ierung) der Untertanen galt. Denn die Eltern griffen in ihrer Verunsicherung über ihre hexenden Kinder auf volksmagische Praktiken zurück, die den reformierten Vorstellungen nicht mehr entsprachen (vgl. hierzu: Weber, Hartwig: Hexenprozese gegen Kinder. Frankfurt/Main, Leipzig 1991, S. 286-297). Des Weiteren führt der Umstand, dass die Vorwürfe gegen Kinder nicht deckungsgleich sind mit denen gegen Männer oder Frauen zu der Frage, inwieweit Kinder in Hexenprozessen als eigene soziale Gruppe wahrgenomen wurden, wobei insbesondere ihr (junges) Alter in kaum einem Verhältnis zu der Schwere der Handlungen stand, derer sie sich selbst bezichtigten.

Schließlich ist genau dieser Umstand der Selbstbezichtigung ein wesentliches Merkmal der Kinderhexen, das bislang auch in der kaum vorhandenen Forschung zu Fragen Anlass bot. Aus heutiger Sicht sind die Motive für die Selbstaussagen der Kinder noch nicht klar erforscht. Allerdings lasse sich konstatieren, bemerkt Jarzebowski, dass sich die Kinder - indem sie Gerüchte lauthals artikulierten oder Gehörtes in eigene Erfahrungen umformulierten und aktiv das Dorfgeschehen durch ihre Beteiligung in Verfahren beeinflussten, einen Handlungsraum beanspruchten, der bis dahin unbekannt war. Auf diesem Weg wurden sie durch den Wandel der Indizienlehre einerseits und die wachsende Bereitwilligkeit, ihren Aussagen Glauben zu schenken andererseits, unterstützt. Die Frage, welche Motive hierbei eine Rolle gespielt haben könnten, lasse sich vorerst nur hypothetisch beantworten. Die Publikationen insbesondere des 17. Jhs. zeigen, dass die meist eng an fürstliche Obrigkeiten angebundenen Verfasser das Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern in direkter Parallele zum Verhältnis zwischen Obrigkeit und Untertanen bestimmten. Der Aufruf an die Eltern, ihre Kinder zu disziplinieren und in ihrem Glauben anzuleiten könne somit als Versuch verstanden werden, die Reichweite des obrigkeitlichen Einflusses auszudehnen. Diese Parallelisierung suggeriert eindeutige Herrschaftsverhältnisse, die in der Praxis zwar kaum anzutreffen waren, für den normativen Diskurs dennoch entscheidende Bedeutung besaßen: "Die Eltern und Herrschafften sollen auff ihre junge leut fleißige Achtung geben/ daß sie nicht von den Hexen verführet werden/ oder wo es je geschehen were/ daß sie ernstlich zur Straffe zu ziehen/ und also mit ihnen verfahren/ daß sie ursach haben/ solcher sachen müssig zu gehen/ damit ihnen nicht etwas ergers widerfahre."

Doch gehe die Bedeutung der Kinderhexen, so Jarzebowski, nicht im Diskurs um Herrschaftsausübung und konfessionelle Disziplin auf. Vielmehr wäre zu untersuchen, wie sich die Frage des Geschlechts, die für die allgemeine Hexengeschichtsschreibung zu den vorrangigen gehörte und gehört, in die Prozesse gegen Kinder(hexen) einschreibt bzw. andere Aspekte, wie etwa der des Alters eine eigene und konstitutive Bedeutung entfalten: So kann durch die Beschäftigung mit Kinderhexen Neues über die Vorstellung von Kindheit in der Frühen Neuzeit hervorgebracht werden. Darüber hinaus ermöglicht die Auseinandersetzung mit Kinderhexen einen neuen Blick auf Hexenprozesse, jenseits der Frage nach dem Geschlecht.

von Robert Ratz

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne:
Claudia Jarzebowski, Friedrich-Meinecke-Institut für Geschichte der Freien Universität Berlin, Koserstr. 20, 14195 Berlin, Tel.: 030/838-55005, E-Mail: cjarzebo@zedat.fu-berlin.de


Bilder

Der Teufel entreißt den Eltern ihr Kind, ein Holzschnitt von Albrecht Dürer aus dem Jahr 1493
Der Teufel entreißt den Eltern ihr Kind, ein Holzschnitt von Albrecht Dürer aus dem Jahr 1493

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Ergänzung vom 21.05.2001

Bitte beachten Sie die neue Telefonnummer von Claudia Jarzebowski:

Claudia Jarzebowski, Friedrich-Meinecke-Institut für Geschichte der Freien Universität Berlin, Koserstr. 20, 14195 Berlin, Tel.: 030 / 838-54944, E-Mail: cjarzebo@zedat.fu-berlin.de


Merkmale dieser Pressemitteilung:
Geschichte / Archäologie, Gesellschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
Deutsch


 

Der Teufel entreißt den Eltern ihr Kind, ein Holzschnitt von Albrecht Dürer aus dem Jahr 1493


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