Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland ist Thema des 15. Umweltrechtssymposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Departments Umwelt- und Planungsrecht des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) Leipzig-Halle.
Zeit: 22.04.2010 bis 23.04.2010
Ort: Neues Rathaus der Stadt Leipzig
Plenarsaal
Martin-Luther-Ring 4-6
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bildet seit nunmehr 10 Jahren den unionsrechtlichen Rahmen für die Gewässerschutzpolitik und macht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ehrgeizige Vorgaben. Sie sollen nach Möglichkeit bis zum Ende des Jahres 2015 bei allen Gewässern einen guten ökologischen und chemischen Zustand erreichen. Was hierfür zu tun ist, soll sich aus so genannten Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen ergeben.
Was ist erreicht worden? Was bleibt zu tun? Das ist Thema des 15. Umweltrechtssymposions am 22. und 23. April diesen Jahres. Der Zeitpunkt für eine solche Zwischenbilanz ist gut gewählt; denn gerade haben die Mitgliedsstaaten ihre Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne an die Europäische Kommission übermittelt. "Es hat sich gezeigt, dass es noch ein weiter Weg zum angestrebten guten Zustand aller Gewässer ist", sagt Prof. Dr. Kurt Faßbender vom Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Juristenfakultät der Universität Leipzig. "Dabei ist es vor allem mit Blick auf den guten ökologischen Zustand wichtig, dass man versucht, von temporären Aktionen wegzukommen und grundsätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität anzugehen."
Die Symposionsteilnehmer aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik setzen sich auseinander mit Erreichtem und vergleichen die nationalen Bemühungen mit den Bemühungen unserer Nachbarstaaten in der EU. Insgesamt geht es der Tagungsleitung um eine Bewertung der Maßnahmenplanung im europäischen Vergleich, aber auch um eine Analyse der Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie, die diese jenseits der Wasserwirtschaftsplanung schon heute in wasserrechtlichen Gestattungsverfahren hat, erläutert Prof. Dr. Wolfgang Köck vom gleichen Institut, der zugleich das Department Umwelt- und Planungsrecht am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig leitet. "Es geht uns um Erfahrungen und Perspektiven auf der Ebene der Europäischen Union, auf der nationalen Ebene, auf der regionalen Ebene und auf der Ebene von Flusseinzugsgebieten."
Auf dem Symposium diskutieren die Wissenschaftler Fragen wie: Wie steht Deutschland mit seiner Umsetzung im europäischen Vergleich da? Wie sind die Maßnahmenprogramme zu bewerten? Vorträge zu Themen wie "Die Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper am Beispiel der Braunkohlesanierung" von Wolf-Dieter Dallhammer aus dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft oder "Neue Anforderungen an das Allgemeinwohlerfordernis im Wasserrecht, insbesondere Verschlechterungsverbot" von Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel sowie die Podiumsdiskussion zum Thema "Wo stehen wir bei der Erreichung der Gewässerschutzziele? Bewertung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2009" am zweiten Symposiumstag lassen spannende Diskussionen erwarten.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Kurt Fassbender
Telefon: +49 341 97- 35131
E-Mail: fassbender@uni-leipzig.de
http://www.uni-leipzig.de/umweltrecht
Prof. Dr. Wolfgang Koeck
Telefon: +49 341 235-1257
E-Mail: wolfgang.koeck@ufz.de
http://www.ufz.de/index.php?de=15316
http://www.uni-leipzig.de/umweltrecht/institut/Symp_2010.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Recht
überregional
Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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