Handelserleichterungen für deutsche Waagenexporteure nach China
Kontakte mit China - bereits jetzt ein wichtiger Handelspartner - werden für deutsche Waagenhersteller in Zukunft einfacher. Soeben wurde zwischen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und mehreren chinesischen Partnerinstituten ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Messergebnissen, zunächst für Waagen und Wägezellen, unterzeichnet. Neben Japan, mit dem ein entsprechendes Abkommen seit 1999 besteht, wird damit auch China in Zukunft von der PTB durchgeführte messtechnische Prüfungen anerkennen und umgekehrt. Die deutsche Messtechnik, die weltweit eine Spitzenstellung einnimmt, wird davon profitieren. Gleichzeitig könnte dieses Abkommen ein Signal für zukünftige, multilaterale Vereinbarungen mit weiteren Ländern der Welt setzen.
Was jetzt zwischen China und Deutschland vereinbart wurde, nämlich die Anerkennung der deutschen Prüfergebnisse bei Waagen und Wägezellen, ist in Europa seit Jahren gängige Praxis. Auf diesem Sektor ist der europäische Binnenmarkt seit 1993 harmonisiert. So gibt es nur noch europäische und keine nationalen Zulassungen mehr, was insbesondere der deutschen Waagenindustrie mit einem europäischen Marktanteil von über 40% und einem Weltmarktanteil von 25% große Vorteile im Exportgeschäft verschafft. Während Europa damit einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung gegangen ist, bestehen in anderen bedeutsamen Absatzmärkten, wie z.B. den USA, noch immer Handelsbarrieren aufgrund unterschiedlicher Prüfvorschriften. Dass Messgeräte und speziell Waagen überhaupt prüfpflichtig sind, hat einen einfachen Hintergrund: Sie spielen in vielen Bereichen der Wirtschaft, des Handels und des täglichen Lebens eine bedeutende Rolle: als Elektronik-Ladenwaagen, Personen- und Haushaltswaagen, Post- und Fluggepäckwaagen, Analysen- und Präzisionswaagen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien oder Waagen zur Steuerung von industriellen Prozessen. Sogar Müllgebühren werden teilweise auf der Grundlage gewogenen Mülls berechnet. Um einen fairen Handel, korrekte Wägungen und richtige Gebührenabrechnungen zu gewährleisten und den Verbraucher vor Fehlmessungen und Betrug weitgehend zu schützen, unterliegen alle Waagen, die im geschäftlichen Verkehr, bei amtlichen Messungen oder für medizinische Zwecke verwendet werden, der Eichpflicht und benötigen zur Eichung eine Bauartzulassung, beispielsweise von der PTB. ptb
Weitere Informationen:
Dr.-Ing. Panagiotis Zervos, PTB-Laboratorium "Waagen"
Telefon (05 31) 592-11 40, E-Mail: Panagiotis.Zervos@ptb.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Maschinenbau, Mathematik, Physik / Astronomie, Verkehr / Transport, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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