In seiner Sitzung am 21. März hat der Gründungssenat einstimmig eine Gemeinsame Satzung für das KIT beschlossen, die dessen Aufbau und Organisation festlegt. Der Erlass dieser Satzung ist ein wesentlicher Schritt in der Weiterentwicklung des KIT. Sie schafft darüber hinaus die Grundlage für die Konstituierung des regulären KIT-Senats, der am 1. Oktober 2011 den Gründungssenat ablösen soll. Mit der Verabschiedung im Senat ist der Weg frei, die Satzung dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) zur Zustimmung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorzulegen.
Die Satzung gilt übergreifend für den Großforschungsbereich und den Universitätsbereich des KIT und befördert so die Umsetzung der Fusion. „Damit erreichen wir einen weiteren Meilenstein“, sagt KIT-Präsident Eberhard Umbach. „Wir werden aber weiter an dieser Satzung arbeiten, sie überprüfen und anpassen, um der schnellen Weiterentwicklung des KIT Rechnung zu tragen.“ Die Satzung sei so gestaltet, dass sie für alle Mitglieder des KIT, einschließlich seiner Studierenden, einen offenen Diskurs ermöglicht. „Sie stellt Transparenz über Entscheidungen und Verantwortlichkeit her, dabei berücksichtigt sie die Eigenverantwortlichkeiten der Einheiten“, so KIT-Präsident Horst Hippler.
Neben Regelungen zu den zentralen Organen – Präsidium, KIT-Senat und Aufsichtsrat – legt die Satzung in Grundzügen die Struktur der wissenschaftlichen Organisationseinheiten fest und formuliert Perspektiven für die weitere Entwicklung. Weiterhin enthält die Satzung Regelungen zu Berufungsverfahren und zur Mitwirkung der Studierenden nach dem Landeshochschulgesetz. In der Präambel zur Gemeinsamen Satzung verpflichtet sich das KIT in seinen strategischen Feldern Forschung, Lehre und Innovation sowie in der Dienstleistung zu einem Handeln nach ethischen Grundsätzen. Konkrete Leitlinien hierfür werden nun ausgearbeitet.
Die Gemeinsame Satzung wird am Tag nach der Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen des KIT in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist nun noch die Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Der Gründungsaufsichtsrat des KIT hatte bereits am 7. März eine Stellungnahme zum Entwurf der Satzung abgegeben und damit formal den Weg für die heutige Beschlussfassung geebnet. Eine vom KIT eingesetzte, standortübergreifende Kommission hatte die Satzung erarbeitet.
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatliche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg. Es nimmt sowohl die Mission einer Universität als auch die Mission eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft wahr. Das KIT verfolgt seine Aufgaben im Wissensdreieck Forschung – Lehre – Innovation.
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Dynamisch: Die KIT-Satzung ist auf Weiterentwicklung angelegt. (Foto: KIT)
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