Die 2. Leipziger Bergrechtstagung am 14. März 2002 (Beginn 10 Uhr, Sitzungssaal des Neuen Rathauses),vom Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Juristenfakultät der Universität Leipzig veranstaltet, wird einen Schwerpunkt im Recht der Braunkohlenplanung aufweisen. Sowohl das zu novellierende Landesplanungsrecht des Freistaates Sachsen als auch die aktuellen Entwicklungen im Energierecht liefern hier hinreichend Anlass zur Diskussion. Zumal Horno und Heuersdorf, die beiden Orte in Brandenburg bzw. im Südraum Leipzig, die im Zuge von Tagebau-Aufschlüssen aufgegeben und deren Einwohner umgesiedelt werden sollen, nach wie vor Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtssprechung auf allen Ebenen beschäftigen.
Beraten werden des weiteren aktuelle Fragen des Bergschadensrechts im Zusammenhang mit der Flutung von Tagebaurestlöchern, ebenso Fragen des Grundabtretungsverfahrens, insbesondere des Prüfungsanspruches des Eigentümers, wie auch Rechtsfragen der Anwendung der Vogelschutzrichtlinie.
Zur 2. Leipziger Bergrechtstagung lädt neben dem Institut für Umwelt- und Planungsrecht die Leipziger Vereinigung für Umwelt- und Planungsrecht ein.
Weitere Informationen: Prof. Dr. Christoph Degenhart, Tel.: 0341/97 35 190, E-Mail: degen@uni-leipzig.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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