Am 1. Juli tritt das neue Kindschaftsrecht in Kraft. Die beteiligten Berufsgruppen sind damit aufgefordert, ihre bisherigen Vorgehensweisen und Entscheidungsmodelle zu überdenken. Eine erste Orientierungshilfe gibt die Fachtagung "Reform des Kindschaftsrechts", die das Zentrum für Weiterbildung der Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle für Forensische Psychologie am 5. Juni veranstaltet.
Mit dieser Weiterbildungsveranstaltung wollen die Organisatoren den betroffenen Familienrichtern, Vertretern von Jugendämtern und Beratungsstellen sowie Anwälten und Gutachtern erste Informationen vermitteln und einen Meinungsaustausch in Gang setzen.
Das neue Kindschaftsrecht, so Prof. Dr. Burkhard Schade von der Arbeitsstelle für Forensische Psychologie, rückt die Rechte der Kinder, aber auch die Pflichten und Rechte der Eltern in den Vordergrund. So erhalten nach einer Scheidung künftig beide Eltern generell das Sorgerecht. Außerdem haben Kinder ein verbrieftes Recht auf den Umgang mit beiden Eltern. Umgekehrt sind beide Eltern berechtigt und verpflichtet zum Umgang mit dem Kind.
Das Umgangsrecht wurde - sofern es dem Wohl des Kindes dient - auch auf Angehörige wie Großeltern, Geschwister oder andere bedeutsame Bezugspersonen ausgedehnt. Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleichgestellt. Wie wichtig für Kinder auch nach Scheidungen der Umg
Ergänzung:
Wie wichtig für Kinder auch nach Scheidungen der Umgang mit beiden Elternteilen ist, haben Forschungsergebnisse längst gezeigt.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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