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11.06.2002 11:23

Neue Grundordnung in Kraft

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

Neue Grundordnung in Kraft
Konvent wurde wieder abgeschafft

Seit Ende April gilt an der Universität eine neue Grundordnung. Sie wurde notwendig aufgrund des im März des Jahres 2000 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiede-ten "Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen". Sie löst die Universitätsfassung von 1990 ab, die ebenfalls aufgrund eines geänderten Landesgesetzes erforderlich wurde und somit lediglich eine Geltungsdauer von elfeinhalb Jah-ren hatte. Die alte Universitätsverfassung von 1963 hatte demge-genüber immerhin eine Gültigkeit von siebenundzwanzig Jahren.

Bei der Anpassung der Grundordnung war die Universität von der Vorstellung geleitet, soweit wie möglich an den Regelungen der bisherigen Verfassung festzuhalten, die sich im vergangenen Jahr-zehnt bewährt hat.

Wichtigste Änderung der neuen Grundordnung ist der Wegfall des Konvents. Seine Aufgabe war vor allem die Wahl des Rektors und der Prorektoren, die Entgegennahme des jährlichen Rechenschafts-berichts des Rektorates sowie die Beschlußfassung über den Erlaß und die Änderungen der Grundordnung. Während die ersten beiden Aufgaben nach der neuen Grundordnung vom Senat wahrgenommen wer-den, ist für die Änderung der Grundordnung der sogenannte "Erwei-terte Senat" zuständig. Ihm gehören jeweils sieben Vertreter der Gruppe der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Studierenden und der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter sowie der Rektor mit beratender Stimme an. Im Senat sind die Professo-ren mit sieben Mitgliedern, die wissenschaftlichen Mitarbeiter und die Studierenden mit jeweils zwei Mitgliedern und die nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter mit einem Mitglied vertreten.

Eine weitere Änderung der neuen Grundordnung betrifft die Fakul-täten. Bisher konnte an der Spitze einer Fakultät nur ein Dekan stehen. Nach der neuen Grundordnung ist es auch möglich, daß die Aufgaben und Befugnisse des Dekans durch ein Dekanat wahrgenommen werden, das aus dem Dekan und bis zu drei Prodekanen besteht. Ei-ner der Prodekane kann auch aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiter kommen.

Die neue Grundordnung ist unter http://www.uni-koeln.de/uni/uni-kurz.htm abrufbar.

Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).

Für die Übersendung eines Belegexemplares wären wir Ihnen dank-bar.


Bilder

Ergänzung vom 11.06.2002

Es muß richtig heißen: Universitätsverfassung statt Universitätsfassung.

Die Grundordnung ist unter www.uni-koeln.de/organe/presse/grundordnung.html abrufbar.


Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch


 

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