idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
08.08.2002 15:05

Studiengebühren: Von Skepsis bis prinzipielle Ablehnung

Norbert Frie Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    Von prinzipieller Ablehnung bis zur Skepsis, was den Zeitplan angeht, reicht die Spannweite der Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen, die in dieser Woche aus der Universität Münster nach Düsseldorf geschickt worden sind.

    Die Hochschulen des Landes waren vom Wissenschaftsministerium des Landes mit einem Erlass am 17. Juli zur Stellungnahme bis zum 8. August aufgefordert worden. Aufgrund dieser knappen Frist von nur drei Wochen sowie der inzwischen begonnenen Semesterferien war eine abgestimmte Stellungnahme innerhalb der gesamten Universität nicht möglich. Fristgerecht am 7. August schickte die Universität Münster stattdessen "mit der Bitte um Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren" ein Paket von vier Einzel-Stellungnahmen sowie ein von der Studierendenschaft in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten in die Landeshauptstadt.

    Während der AStA in seiner Stellungnahme das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren prinzipiell ablehnt und fordert, am Ziel einer gebührenfreien Hochschulbildung für alle Bevölkerungsgruppen festzuhalten, weist eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern des Senats der Universität in ihrem Papier darauf hin, dass die vorgesehene weitreichende Einschränkung des gebührenfreien Hochschulstudiums zu einem deutlichen Rückgang der Studierendenzahlen führen werde. Dies wiederum verursache höhere Sozialbeiträge für alle Studierenden.

    Studentische Beratungseinrichtungen an den Hochschulen in Münster kritisieren, dass Gebühren für behinderte und kranke Studierende zu einer zusätzlichen schwerwiegenden Benachteiligung führen würden. Behinderte und chronisch kranke Studierende sollten generell und unabhängig von der konkreten Auswirkung ihrer Behinderung auf den Studiumsverlauf von der Verpflichtung zur Zahlung von Studiengebühren befreit werden. Die geplante Gebührenpflicht für Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, führe zu einer bildungspolitischen Ausgrenzung, die dem gesellschaftlichen Auftrag des lebenslangen Lernens zuwiderlaufe.

    In einer weiteren Stellungnahme weist die Verwaltung der Universität Münster darauf hin, dass die Erhebung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Gebühren einen derartig hohen Verwaltungsaufwand erfordere, dass die vorgesehene Einführung der Gebühren bereits zum Sommersemester 2003 "praktisch ausgeschlossen" sei. Das Gesetz könne frühestens im Dezember vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet werden. Zu diesem Zeitpunkt müssten aber bereits die Vorbereitungen für die Rückmeldungen zum Sommersemester 2003 weitgehend abgeschlossen sein.

    Übermittelt wurde dem zuständigen Wissenschaftsministerium von der Universität Münster auch ein von der Studierendenschaft in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Einführung von Studiengebühren in NRW zum kommenden Sommersemester unverhältnismäßig ist. Bereits eingeschriebene Studierende müssten auf die Regelung des geltenden Landeshochschulgesetzes vertrauen können, wonach die Einführung von Studiengebühren bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss unzulässig ist.


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-muenster.de/Rektorat/gebuehren.html


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).