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09.09.2002 07:40

Subventionsbegrenzung durch Kontrollinstanz

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Um das Krebsgeschwür wuchernder schädlicher Subventionen abzubauen, sollte eine unabhängige Einrichtung geschaffen werden, die die Subventionsvergabe laufend kontrolliert und den Abbau gewährter Zuschüsse fordern kann. Ein solches, zum Beispiel beim Bundeskartellamt angesiedeltes Organ, könnte ähnlich funktionieren wie beispielsweise die Beihilfekontrolle der Europäischen Union. Diesen Vorschlag unterbreitet Uwe Claßen in einer Studie, die er am Institut für Wirtschaftspolitik der Universität zu Köln erstellt hat.

    Subventionsbegrenzung durch Kontrollinstanz
    Strenge Regeln für Vergabepraxis

    Um das Krebsgeschwür wuchernder schädlicher Subventionen abzubauen, sollte eine unabhängige Einrichtung geschaffen werden, die die Subventionsvergabe laufend kontrolliert und den Abbau gewährter Zuschüsse fordern kann. Ein solches, zum Beispiel beim Bundeskartellamt angesiedeltes Organ, könnte ähnlich funktionieren wie beispielsweise die Beihilfekontrolle der Europäischen Union. Diesen Vorschlag unterbreitet Uwe Claßen in einer Studie, die er am Institut für Wirtschaftspolitik der Universität zu Köln erstellt hat.

    Nach Auffassung des Kölner Wirtschaftswissenschaftlers bedarf es nicht nur politischer Aufklärungsarbeit, um den weit verbreiteten Trugschluß zu bekämpfen, Subventionen seien "Manna vom Himmel". Vielmehr sind die konstitutionellen Interessen der Bürger zu mobilisieren, um so den wirtschaftlich starken Interessenverbänden Paroli zu bieten und den allgemeinen Interessen gegen Partialinteressen einen besseren Rückhalt zu verschaffen.

    Um dies zu erreichen, sollte die Bundesregierung versuchen, die latent vorhandene Subventionsfeindlichkeit in der Bevölkerung aufzugreifen und zu verstärken. Sie sollte beispielsweise deutlich aufzeigen, daß Subventionen in den meisten Fällen eine Privilegierung einflußreicher Gruppen zu Lasten der Allgemeinheit bedeuten, statt sich - wie bisher - in der Öffentlichkeit solidarisch mit den Subventionsempfängern zu zeigen. Hierdurch wird es möglich sein, den Bürgern die positiven Konsequenzen des Subventionsabbaus bewußt zu machen. Insbesondere sei notwendig, die einkommensumverteilenden und beschäftigungsfeindlichen Wirkungen der aktuellen Subventionspolitik und den wesentlichen Beitrag herauszustellen, den eine konsequente Reduzierung der Subventionen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit leisten kann. Die Vermittlung dieses Zusammenhangs erfordert nach Auffassung des Kölner Wirtschaftswissenschaftlers jedoch erhebliche Überzeugungsarbeit, da die positiven Beschäftigungswirkungen des Subventionsabbaus erst mit einer zeitlichen Verzögerung auftreten. Zu Beginn des Subventionsabbaus kommt es hingegen zu Beschäftigungseinbrüchen in den subventionierten Bereichen.

    Der Subventionsabbau kann - so der Kölner Wirtschaftswissenschaftler - um so leichter zu vermittelt werden, wenn dieser verbindlich an eine steuerliche Entlastung der Zahlenden in Höhe der eingesparten Mittel geknüpft wird. Der Vorteil einer solchen verbindlichen Koppelung des Subventionsabbaus mit Steuererleichterungen besteht darin, daß die Bürger nicht von den erst mit Verzögerung auftretenden Wachstums- und Beschäftigungsgewinnen eines Subventionsabbaus überzeugt werden müssen, da ihnen neben diesen langfristigen Wirkungen unmittelbare Vorteile in Form höherer verfügbarer Einkommen zu Gute kommen.

    In der Politik besteht weitgehend Einvernehmen sowohl über die grundsätzliche Notwendigkeit steuerlichen Entlastungen als auch über die prinzipielle Wünschbarkeit eines Subventionsabbaus. Es ist daher nach Auffassung des Classens als eine bisher ungenutzte Chance der politischen Parteien anzusehen, daß diese beiden Forderungen nicht zu einem schlüssigen Konzept verbunden und in der Öffentlichkeit verständlich dargestellt werden.

    Hinzu kommt, daß die Widerstände der Subventionsempfänger bei der Einführung eines umfassenden und für alle geltenden Regelwerks zum Subventionsabbau geringer ausfallen als bei einem Abbau der Zuwendungen. Hierdurch wird den einzelnen Gruppen das Argument entzogen, ihnen würden Sonderopfer abverlangt, während der Staat weiterhin andere Gruppen in vergleichbarer Lage unterstütze. Zum anderen profitieren im Falle einer gleichzeitigen und gleichmäßigen Steuersenkung wenn auch im verminderten Umfang, auch die jetzigen Subventionsempfänger von den allgemeinen Steuerentlastungen, so daß zumindest ein Teil ihrer finanziellen Einbußen durch in Steuerentlastungen umgesetzte Einsparungen wieder kompensiert wird.

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    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

    Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Christian Watrin unter den Telefonnummern 0221/470-5635 und der 0221/9352447, der Faxnummer 0221-9352447 und der E-Mail Adresse Chwatrin@aol.com zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).
    Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir Ihnen dankbar.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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