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17.10.2002 11:31

Schlichten statt Richten

Gertraud Pickel Presse und Kommunikation
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    "Ich werde Sie verklagen!" Die Drohung ist schnell ausgesprochen, wenn Bauherrn mit den Leistungen von Maurern, Malern oder Installateuren un- zufrieden sind oder Nachbarn sich darüber streiten, ob ein Ast über die Hecke ragen darf, die ihre Gärten trennt. Zwar ist die Ankündigung nicht immer ernst gemeint, doch häufig sehen sich die Kontrahenten tatsäch- lich vor Gericht wieder. Dabei gibt es einfachere Wege zur Einigung, ohne dass auf sachkundige Hilfe verzichtet werden muss. In zwei Projekten will das Bayerische Staatsministerium der Justiz herausfinden, was sich tun lässt, um der außergerichtlichen Schlichtung im Freistaat mehr Akzeptanz und mehr Gewicht zu verschaffen. Der wissenschaftliche Part liegt in bei- den Fällen bei Prof. Dr. Reinhard Greger, der den Lehrstuhl für Bürgerli- ches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit der Univer- sität Erlangen-Nürnberg inne hat.

    Zwei rechtlich abgesicherte Möglichkeiten gibt es in Bayern, Streitigkeiten güt- lich beizulegen: das obligatorische und das freiwillige Schlichtungsverfahren. Wer vermögens- oder nachbarschaftsrechtliche Ansprüche klären will oder eine Beleidigungsklage anstrebt, ist unter Umständen dazu verpflichtet, zunächst eine einvernehmliche Lösung in Betracht zu ziehen. Seit Mai 2000 schreibt das Bayerische Landesrecht einen Schlichtungsversuch vor, wenn der Streitwert nicht mehr als 750 Euro beträgt. Erst wenn der Versuch gescheitert ist, kann Klage vor einem Zivilgericht erhoben werden. Das Bayerische Schlichtungs- gesetz gilt zunächst für eine Probezeit bis Ende 2005. Als Schlichter kommen Rechtsanwälte oder Notare in Frage; wenn mehr als juristischer Sachverstand erforderlich ist, bieten sich Schlichtungsstellen von Kammern, Innungen oder Berufsverbänden an.

    Stets können die Gegner sich jedoch aus eigenem Antrieb darauf verständigen, eine Schlichtungsstelle aufzusuchen statt zu prozessieren. Unter dem Kürzel "a.be.r" für "außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten" wirbt das Bayerischen Justizministerium seit kurzem intensiv für dieses schnellere und weitaus weniger teure Vorgehen, dessen Ergebnisse im Idealfall alle Beteilig- ten akzeptieren können. Der Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth ist für einen Modellversuch ausersehen worden, der am 14. Oktober 2002 auf einer Pres- sekonferenz im Nürnberger Justizgebäude vorgestellt wurde.

    Am rechtlichen Instrumentarium oder der Infrastruktur fehlt es nicht. Der Großraum Nürnberg wurde unter anderem als Modellregion gewählt, weil hier ein eng geknüpftes Netz von Mediations- und Schlichtungseinrichtungen zu fin- den ist. Trotzdem werden Streitigkeiten viel seltener außergerichtlich geschlichtet, als es wünschenswert wäre. Aufgabe der Begleitforschung ist es festzustellen, was den Schlichtungsverfahren Auftrieb verleihen könnte. Es wird überprüft, ob bestehende Maßnahmen bereits greifen, und vorgeschlagen, was zu verändern und verbessern wäre.

    Weitere Informationen:
    Prof. Dr. Reinhard Greger
    Telefon 09131/85 -22252
    Reinhard.Greger@jura.uni-erlangen.de


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-erlangen.de/docs/FAUWWW/Aktuelles/2002/Forschung_2002/639schlicht...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht
    regional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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