Die Leitungen der Hochschulen in Berlin mit Dienstherrenschaft haben gestern ein Eckpunkte-Papier zur Beschäftigungssicherung in ihren Einrichtungen unterzeichnet. Es ist mit den Gewerkschaften Berlins gemeinsam erarbeitet worden.
In dem Papier verpflichten sich die Hochschulleitungen, mit ihren Personalvertretungen entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Danach sollen betriebsbedingte Kündigungen mit dem Ziel der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Zwecke der Herabgruppierung oder der Arbeitszeitverringerung ausgeschlossen werden.
Weitere Eckpunkte beziehen sich auf den Übergang von Arbeitsverhältnissen im Falle eines Trägerwechsels oder einer Privatisierung, auf Fragen der Zusatzversicherung für Angestellte (VBL) bei einem Arbeitswechsel aus den neuen in die alten Bundesländer sowie auf die Anwendung der Landesregelungen über ein prämienbegünstigtes Ausscheiden.
Die mit den Personalvertretungen zu treffenden Vereinbarungen sollen bis Ende des Jahres 2000 gelten. Rechtzeitig davor sollen weiterführende Verhandlungen aufgenommen werden.
Der Originaltext ist in der HU-Pressestelle erhältlich.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft
überregional
Organisatorisches
Deutsch
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