In einem denkbar knappen Finale gaben ihre rhetorischen Fähigkeiten den Ausschlag: Kim Fallenski und Paul Alexander Tophof, Jurastudenten der Ruhr-Universität Bochum, haben den 5. Arbeitsrechtlichen MootCourt gewonnen, den das Bundesarbeitsgericht alle zwei Jahre ausrichtet. In diesem Wettbewerb müssen Studentengruppen aus ganz Deutschland in einem fiktiven arbeitsrechtlichen Fall wie Anwälte die Kläger- oder Beklagtenseite vor Gericht vertreten. Betreut wurde das Siegerteam vom Bochumer Arbeitsrechtler Prof. Dr. Jacob Joussen mit seinen Mitarbeitern Konrad Dabrowski und Dr. Tim Husemann.
Spontaneität war gefragt
In diesem Jahr ging es um einen Arbeitnehmer, dessen befristeter Arbeitsvertrag überraschend nicht verlängert worden war. Vor Richtern des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt setzten sich die beiden Bochumer zunächst in der Vorrunde gegen sieben andere Teams durch. Im Halbfinale, in dem der Fall abgewandelt worden war, bezwangen sie ein Team der Hamburger Privatuniversität Bucerius Law School. Durch die zuvor nicht bekannte Abwandlung war die Spontaneität der Studenten besonders gefragt. Im Finale besiegte das Team der RUB dann die Gegner der Universität Würzburg. Insgesamt waren 32 Teams angetreten.
Beeindruckende rhetorische Fähigkeiten
Neben hoher fachlicher Kompetenz bescheinigten die Bundesrichter den beiden Bochumern vor allem beeindruckende rhetorische Fähigkeiten. Insbesondere der strukturierte und klare Vortrag in der mündlichen Verhandlung habe im „Fotoshooting-Finale“ den Ausschlag gegeben, sagte der Vorsitzende Richter der entscheidenden Richterkammer, Bertram Zwanziger. Fallenski und Tophof hatten sich mit dem zweiten Bochumer Team, das von Lito Arnold, Ludger Kämper und Antje Weirauch gebildet wurde und knapp in der Vorrunde ausschied, seit einem halben Jahr intensiv auf das Finale vorbereitet. Dabei standen ihnen Anwälte aus dem Ruhrgebiet ebenso zur Seite wie Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit. Schon vorab hatten die beiden Bochumer Teams miteinander den „Ernstfall“ geprobt, unter anderem vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm. Auch ein Rhetoriktraining stand auf dem Programm.
Mit diesem Erfolg hat sich die RUB gegenüber dem dritten Platz 2012 nochmals gesteigert: Vor zwei Jahren hatte sich ein ebenfalls von Prof. Joussen betreutes Team im Halbfinale noch der Bucerius Law School geschlagen geben müssen.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Jacob Joussen, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht, Juristische Fakultät der RUB, Tel: 0234/32-28849; ls-eu-arbeitsrecht@rub.de; http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-eu-arbeitsrecht/index.html
Redaktion: Jens Wylkop
Kim Fallenski und Paul Alexander Tophof
© Konrad Dabrowski, Juristische Fakultät
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Recht
überregional
Personalia, Studium und Lehre
Deutsch
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