Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 18.12.2002 zum Zuwanderungsgesetz äußerte Dr. Christian Bode, Generalsekretär des DAAD:
"Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf das Zustandekommen des Gesetzes; nicht auf den Inhalt."
Die Verbesserungen, die das Gesetz für den akademischen Austausch und seine Rahmenbedingungen bringen sollte(vor allem Erleicherungen in den Bereichen Zuzug von Familienangehörigen und Arbeitsgenehmigungen), waren und sind nicht kontrovers. Alle politisch Verantwortlichen wissen, dass Deutschland darauf angewiesen ist, hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftler aus aller Welt zu gewinnen und sie als willkommene Gäste zu behandeln.
Es gilt jetzt, möglichst rasch zu einer Einigung über ein neues Zuwanderungsgesetz zu kommen. Dabei müssen auf jeden Fall Kontroversen vermieden werden, die internationale Akademiker von einem Aufenthalt in Deutschland abschrecken - das können wir uns im angespannten internationalen Wettbewerb um die Besten nicht leisten!"
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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