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30.01.2003 17:35

Presseerklärung zum Rücktritt des Rektors

Volker Schulte Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Der Rektor der Universität Leipzig, Prof. Dr. Volker Bigl, hat am Donnerstag vor dem Senat seinen Rücktritt erklärt. Diese Entscheidung hat der Senat auf seiner Sondersitzung mit Respekt zur Kenntnis genommen und sich zugleich mit einem Beschluss hinter die von ihm vertretenen Auffassungen zum Aufbau des innerstädtischen Campus, bei dem die Verbesserung der Arbeits- und Studienbedingungen im Vordergrund steht, gestellt. Angesichts des rigorosen Vorgehens der Staatsregierung, das das Vertrauensverhältnis zwischen Universität und Staatsregierung schwer belastet, hat der Senat beschlossen, dass die Universität Leipzig bis auf weiteres nicht an den Verhandlungen um einen Sächsischen Hochschulkonsens teilnimmt; für Donnerstag angesetzte Gespräche mit dem Staatsminister für Wissenschaft und Kunst in Dresden wurden abgesagt.

    Der Senat bekräftigte seine Beschlüsse zum Neubaukomplex am Augustusplatz und erwartet, dass an den in der Gemeinsamen Erklärung der Sächsischen Staatsministerien für Finanzen und für Wissenschaft und Kunst sowie der Universität Leipzig vom 18. Oktober 2000 formulierten Zielen, darunter dem, der Universität Leipzig ein geistiges Zentrum zurückzugeben, festgehalten wird. Wörtlich heißt es in der Erklärung des Senats: "Der Senat erinnert die Staatsregierung an die in dieser Erklärung enthaltene Zusage, den innerstädtischen Campus der Universität am Augustusplatz neu zu gestalten und das Vorhaben zu unterstützen, 'den durch die Sprengung des Augusteums und der Paulinerkirche verloren gegangenen Mittelpunkt der Universität erkennbar' zu machen."
    Weiter heißt es: "Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 28. Januar 2003 verlässt diesen Konsens. Er verletzt damit das Gebot der Verlässlichkeit. Er führt zu massiven zeitlichen Verzögerungen und verschlechtert die gegenwärtig bereits ungenügenden Möglichkeiten für Studium, Forschung und Lehre in unerträglicher Weise. Aus diesen Gründen kann die Universität keinesfalls auf die Nutzung des Gesamtareals am Augustusplatz verzichten. Der Senat lehnt jegliche Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Universitätskirche ab."

    Leipzig, 30. Januar 2003


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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