Ab sofort verleiht die Freie Universität Berlin für abgeschlossene rechtswissenschaftliche Studien auf Antrag den akademischen Grad des Diplom-Juristen bzw. der Diplom-Juristin. Seit Mitte Februar sieht eine entsprechende Ordnung vor, dass sowohl zukünftige wie bereits examinierte Absolventen des FU-Studiengangs Rechtswissenschaft dieses Diplom erwerben können. Sie müssen dazu nachweisen, dass sie vor Bestehen der ersten juristische Staatsprüfung des Landes Berlin die letzten zwei Semester Jura an der FU studiert haben.
Bisher konnten Juristinnen und Juristen ihren Hochschulabschluss nicht wie Graduierte anderer Fächer mit einer Diplomurkunde belegen. Ein akademischer Grad wurde nicht vergeben, weil man das klassische Ausbildungsziel, die Befähigung zu Richter- und Anwaltsberufen, erst mit der weiterführenden staatlichen Referendarausbildung und dem Assessorexamen erwirbt. Der juristische Hochschulabschluss wird jedoch zunehmend ohne diese zweite Staatsprüfung als Grundlage für Berufsbilder in der Wirtschaft, in den Medien und anderen Bereichen genutzt. Das eigenständige Jura-Diplom könnte weiter an Bedeutung gewinnen, falls die Einheitlichkeit der Juristenausbildung im Zuge anstehender Reformen aufgegeben wird.
Weitere Einzelheiten:
- Text der Diplomordnung im Internet:
http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/ab012003.pdf
- Zu rechtlichen und politischen Hintergründen:
Herr Dr. Andreas Fijal, Leiter des Studienbüros am FB Rechtswissenschaft der FU Berlin,
Telefon (030) 838-52527, Telefax -52529
- Für Diplomanträge:
Verwaltung des FB Rechtswissenschaft der FU Berlin, Van't-Hoff-Straße 8, 14195 Berlin, Frau Birgit Lehmhagen, Telefon (030) 838-52187, nur vormittags und Herr Mario Schönwälder, Telefon (030) 838-52188
(Sprechzeiten: Mo. bis Do. 09.00-12.30 Uhr und 13.30-15.00 Uhr sowie Fr. 09.00-12.30 Uhr)
http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/ab012003.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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