Köln, den 11. August 1998 - Mit Beginn der Saison 1998/99 tritt das vom Bundesgerichtshof verfügte Verbot der zentralen Vermarktung der Heimspiele deutscher Mannschaften im UEFA-Cup und im Pokal der Pokalsieger in Kraft. Die neue Regelung birgt die Gefahr in sich, daß sich einige etablierte Spitzenvereine unter der Einzelvermarktung finanziell und sportlich so verstärken, daß sie sich nahezu jedes Jahr für einen der europäischen Wettbewerbe qualifizieren können; dies würde die Zweiteilung der Bundesliga bedeuten. Zugleich ist damit zu rechnen, daß die Spieler dieser Spitzenvereine ihr Einkommen noch einmal beträchtlich steigern können. Zu diesem Ergebnis gelangen Professor Dr. Horst Schellhaaß und Gregor Enderle vom Institut für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln.
Unter der früheren Zentralvermarktung haben die für die europäischen Wettbewerbe qualifizierten Mannschaften ein Startgeld von 1 Million DM und jeweils eine weitere Million DM für jede Runde erhalten. Allein der sportliche Erfolg hat demnach den finanziellen Ertrag einer Teilnahme am UEFA-Cup oder am Pokal der Pokalsieger bestimmt. Der - nicht geringe - Rest der Fernseheinnahmen wurde an die übrigen Vereine der ersten und zweiten Bundesliga verteilt. Durch diesen Finanzausgleich, der die sportliche "Aufrüstung" der Spitzenvereine gebremst hat und den nichtqualifizierten Vereinen Finanzmittel zum Kauf guter Spieler gegeben hat, wurde die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs gewährleistet.
Unter der neuen Einzelvermarktung ist der sportliche Erfolg nach wie vor maßgeblich für den finanziellen Ertrag, denn mit jeder weiteren Runde kann ein zusätzliches Heimspiel vermarktet werden. Noch wichtiger ist aber die Reputation und der Bekanntheitsgrad des Vereins. Schalke 04 oder der VfB Stuttgart werden für ihre Heimspiele wesentlich höhere Fernseheinnahmen als beispielsweise der MSV Duisburg erzielen. Alle qualifizierten Mannschaften müssen zukünftig 30% ihrer Fernseherlöse in den Solidarfonds einzahlen. Trotz der Solidarabgabe behalten die finanzkräftigen Vereine absolut mehr als früher in ihrer Kasse. Damit können die Spitzenvereine neue Starspieler verpflichten, den bestehenden Spielerkader gegen Abwerbung schützen und einen besseren Trainer unter Vertrag nehmen. So steigt die Wahrscheinlichkeit, sich auch in der nächsten Saison wieder für einen internationalen Wettbewerb zu qualifizieren. Es ist dann - so die beiden Kölner Wirtschaftswissenschaftler - zu erwarten, daß eine fast immer gleiche Gruppe von Vereinen die oberen Plätze der Bundesligatabelle einnehmen und an den europäischen Wettbewerben teilnehmen würde, was auf eine Zweiteilung der Bundesliga hinauslaufen würde.
Die Wirkung dieses Urteils geht weit über die zu entscheidende wettbewerbsrechtliche Frage, ob Fernsehrechte von den einzelnen Vereinen oder vom DFB vermarktet werden sollen, hinaus: Ziel der bisherigen institutionellen Rahmenbedingungen war es, die Bundesliga im Zentrum des Fußballinteresses zu positionieren. Mit dem BGH-Urteil über das Verbot der zentralen Vermarktung der Fernsehrechte sind die finanziellen Spielregeln in der Bundesliga so verändert worden, daß die wirtschaftlichen Anreize zur Gründung einer europäischen Superliga übermächtig werden. Damit ist nach Auffassung der Kölner Wirtschaftswissenschaftler abzusehen, daß das gleichzeitige Mitwirken der Spitzenvereine in den europäischen Wettbewerben und in den nationalen Ligen in absehbarer Zeit ein Ende finden wird. Die organisatorischen Änderungen bei der Champions League weisen in diese Richtung. In diesem Fall haben so sportferne Institutionen wie das Bundeskartellamt und der BGH durch eine Veränderung der wirtschaftlichen Anreize in die sportliche Ausgeglichenheit innerhalb der Bundesliga eingegriffen und damit das Produkt "Profifußball" in Richtung auf eine Europaliga verändert.
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Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Horst Schellhaaß unter der Telefonnummer 0221/470-4411, der Fax-Nummer 0221/470-4920 und der email-Adresse g.enderle@uni-koeln.de zur Verfügung.
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