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13.08.1998 00:00

Das präoperative Aufklärungsgespräch

Dr. Wolfgang Mathias Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Vertrauensbildend aber wenig informativ

    Das präoperative Aufklärungsgespräch muß wieder zu dem werden, was es ursprünglich war: einem Gespräch zwischen Arzt und Patien-ten in gemeinsamer Sorge, ohne drohenden Juristen im Hintergrund. Es muß entkriminalisiert werden, damit es nicht für spätere juri-stische Auseinandersetzungen instrumentalisierbar ist. Ein Ver-stoß gegen die Aufklärungspflicht sollte nur strafbar sein für Fälle von Vorsatz oder grobem Verstoß. Dieses Ergebnis erbrachte eine Studie, die von Dr. Gerald Denk Giebel und Dr. Herbert Blöchl vom Chirurgischen Lehrstuhl der Universität zu Köln, er-stellt wurde.

    Die jetzige Situation führt dazu, daß möglicherweise viele Pati-enten (bis zu 20 Prozent) durch eine juristisch überprüfbare ra-dikale Information Angst entwickeln und Vertrauen verlieren, ohne daß sie von der Information wirklich profitieren. Nur wenige Pa-tienten - so die Kölner Mediziner - gewinnen durch die juristi-sche Instrumentalisierung des Aufklärungsgespräches später vor Gericht. Leiden tun darunter eventuell viele.

    In den vergangenen Jahren ist es zunehmend zu einer Verrechtli-chung des Aufklärungsgesprächs gekommen. Die Zahl der Schadenser-satzforderungen steigt, dabei spielt das Aufklärungsgespräch eine zentrale Rolle. Nach deutschem Recht ist ein operativer Eingriff einer Körperverletzung gleichgesetzt, und nur die Einwilligung des Patienten macht ihn straffrei. Die Einwilligung des Patien-ten, durch Unterschrift vor der Operation dokumentiert, ist je-doch nur gültig, wenn der Patient ausreichend über die Operation und ihre Folgen vorher vom behandelnden Arzt informiert wurde. Diese juristische Bedeutung des Aufklärungsgespräches droht nun immer mehr Art und Inhalt zu dominieren und den eigentlichen, me-dizinischen Aspekt in den Hintergrund zu drängen.

    Um zu prüfen, in wie weit das Aufklärungsgespräch das Vertrauen in Arzt und Behandlung beeinflußt und wieviel Information der Pa-tient daraus gewinnt, haben die Kölner Mediziner im Rahmen einer Fragebogenaktion ca. 700 Patienten untersucht. Gefragt wurde nach Thrombose und Wundentzündungen, Komplikationen, die bei fast al-len Operationen auftreten können und deshalb Bestandteil des Ge-spräches sein müssen. Vergleicht man das Wissen, das vor dem Auf-klärungsgespräch schon bestanden hat, mit dem, was nach dem Ge-spräch gewußt wurde, so findet sich nur ein geringer, statistisch sicherer Lernerfolg. Er ist abhängig vom Alter, von der Schulbil-dung und vom Geschlecht. Am deutlichsten war der Wissenszuwachs bei Männern unter 40 Jahren mit Abitur. Die Kölner Mediziner er-klären den geringen Wissenszuwachs möglicherweise durch die psychische Anspannung eines Patienten vor der Operation. Der bessere Lernerfolg der jüngeren männlichen Abiturienten ist darauf zu-rückzuführen, daß die Aufklärung meist von jüngeren Ärzten durch-geführt wurde und somit eventuell eine "gemeinsame Sprache" bei Alter und Bildung besteht.

    Gefragt wurde bei dieser Untersuchung auch nach Angst und Ver-trauen. Bei 20 Prozent der Befragten war vor und nach dem Aufklä-rungsgespräch das Vertrauen unverändert. Bei den meisten kam es zur wünschenswerten Zunahme des Vertrauens in Arzt und Therapie. Leider war jedoch bei nahezu 20 Prozent nach dem Aufklärungsge-spräch das Vertrauen fast vollkommen verschwunden, ohne daß die Einwilligung zur Therapie verweigert wurde. Hinsichtlich der Angst vor der Operation blieben 40 Prozent der Befragten durch das Gespräch unbeeinflußt, bei weiteren 40 Prozent war die Angst geringer geworden oder völlig verschwunden. Auch hier hat bei je-dem fünften Patienten die Angst teils erheblich zugenommen. Die Kölner Mediziner weisen darauf hin, daß möglicherweise ein gewis-ser Anteil dieses Vertrauensverlustes und der Angstzunahme bei ca. 20 Prozent der Patienten durch eine radikalere Information während des Aufklärungsgespräches unter "Studienbedingungen" ver-ursacht sein kann.

    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

    Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Giebel unter der Telefonnummer 0221 89070 und der Fax-Nummer 0221/893096 zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.htm).

    Für die Übersendung eines Belegexemplares wären wir Ihnen dank-bar.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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