idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
13.11.2015 11:03

Auswahlverfahren zu den Medizinischen Studiengängen in Köln geändert

Gabriele Rutzen Presse und Kommunikation
Universität zu Köln

    Auswahlverfahren zu den Medizinischen Studiengängen in Köln geändert

    Bislang wurden die Medizin- und Zahnmedizinstudienplätze an der Universität zu Köln im AdH-Verfahren (Auswahlverfahren der Hochschule) ausschließlich nach der Abiturnote vergeben.
    Bei Studienbewerberinnen und –bewerbern, die ihr Studium ab Wintersemester 2016/2017 beginnen, wird nun im AdH zusätzlich der sogenannte Test für Medizinische Studiengänge (TMS) berücksichtigt. Als fachspezifischer Studierfähigkeitstest besitzt der TMS eine hohe Voraussagekraft für den Erfolg in medizinischen Studiengängen. Diesen Vorteil möchte die Kölner Medizinische Fakultät ebenso wie bereits 20 andere Fakultäten in Deutschland zur Geltung bringen.

    Studieninteressierten wird dringend angeraten, diesen Test, der nur einmal im Jahr abgehalten wird, in jedem Fall zu absolvieren, da die Studienplatzvergabe im AdH dann nach folgenden Kriterien durchgeführt wird:
    • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit 51% Gewicht und
    • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 49% Gewicht.
    Die rechtzeitige Anmeldung zum Testverfahren, welches im kommenden Jahr bundesweit am 30.04.2016 stattfinden soll, ist zwischen Dezember 2015 und Januar 2016 erforderlich. Genaue Informationen zum Testverfahren sowie zu Teilnahmebedingungen, Anmeldefristen, Anmeldung, Testorten und Testterminen sind unter http://www.tms-info.org einzusehen.
    Die Universität zu Köln informiert über das Auswahlverfahren auf den Seiten der Zentralen Studienberatung (http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung21/).

    Studienplätze zum ersten Fachsemester in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin werden ausschließlich bundesweit über die sogenannte Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) vergeben. Dabei werden verschiedene Auswahlquoten realisiert: über die Abiturbestenquote und Wartezeitquote werden je 20 %, über das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) 60 % der Studienplätze vergeben. An diesem AdH nimmt nur teil, wer
    • sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) frist- und formgerecht um einen Studienplatz im Studiengang Medizin bzw. Zahnmedizin an der Universität zu Köln beworben hat,
    • nicht im Rahmen der Studienplatzvergabe einer vorrangig zu bearbeitenden Quote (Abiturbestenquote und Wartezeitquote) einen Studienplatz zugewiesen erhält.

    Bei Rückfragen: Dr. h.c. (RUS) Christoph Stosch (MME)
    0221-478-3390,
    c.stosch@uni-koeln.de

    Internet: http://www.tms-info.org


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende
    Medizin
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).