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16.12.2015 09:31

Wann ist ein Ingenieur ein Ingenieur? Ingenieursgesetz in Baden-Württemberg soll geändert werden

Sabine Laartz Pressestelle
Hochschule Pforzheim

    „Rückwärtsgewand und einer modernen Arbeitswelt abträglich“, so bezeichnet Professor Uwe Dittmann die neue Gesetzesvorlage, die künftig regeln soll, wer sich Ingenieur nennen darf, welche Kriterien zugrunde gelegt werden und wer die Entscheidungsbefugnis darüber hat. Der vorgelegte Entwurf sieht diese Aufgabe künftig bei der baden-württembergischen Ingenieurskammer. Diese Positionierung lehnt der Pforzheimer Wirtschaftsingenieur, der auch Vorsitzender des bundesweit agierenden Fakultäten- und Fachbereichstages Wirtschaftsingenieurwesen ist, kategorisch ab. Das Gesetz wird am Donnerstag, 17. Dezember 2015, in erster Lesung im baden-württembergischen Landtag beraten.

    „Der Gesetzesentwurf weitet die Zuständigkeiten der Ingenieurskammer erheblich aus“, kritisiert Uwe Dittmann. Bisher sind nur knapp drei Prozent aller baden-württembergischen Ingenieure Mitglied in der Kammer. „Sie verfügt demnach nicht über die nötige Fachkompetenz, um als Entscheidungsinstanz über die gesamte Hochschullandschaft gestellt zu werden.“ So die vehemente Kritik des Verbandes der Wirtschaftsingenieure an den Hochschulen, die sie in einem Brief an die Landesregierung formulierten. Der Verband vertritt 49 Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Uwe Dittmann wird konkret: „Die Definition der Kammer, wie ein Ingenieur ausgebildet werden müsse, entspricht nicht mehr der heutigen Berufsauffassung.“ Die Kammer lege eine extrem techniklastige Auslegung zugrunde, die auch den Berufsstand der Wirtschaftsingenieure gefährde. „Ein Studienkonzept, das Impulse aus der Arbeitswelt und Gesellschaft aufnimmt und in moderne Fächer integriert, kann sich an einer solch rückwärtsgewandten und einseitig auf die klassische Ingenieurskunst beschränkten Kategorisierung nicht messen lassen“, so das Fazit.
    Worum geht es? In der Gesetzesvorlage heißt es, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ geführt werden darf, wenn ein Studium „einer technisch-ingenieurswissenschaftlichen Fachrichtung mit mindestens sechs theoretischen Studiensemestern“ erfolgreich abgeschlossen worden ist und der entsprechende Studiengang „überwiegend von ingenieurrelevanten MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)- Fächern geprägt ist“. Nach dieser Definition würden die Wirtschaftsingenieure künftig nicht mehr die anerkannte und sehr erfolgreiche Berufsbezeichnung Wirtschaftsingenieur/in tragen dürfen, so die Befürchtung.

    Die Studienrichtung, die in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erstmalig angeboten wurde, ist mittlerweile die viertstärkste Studienrichtung in Deutschland. „Wir sehen einen ganzen Berufsstand diskreditiert“, bilanzierte Uwe Dittmann. „Wir bilden interdisziplinär arbeitende Ingenieure aus, die gerade in Schnittstellenbereichen sehr erfolgreich sind und integrierende Positionen im Unternehmen einnehmen“, so der Pforzheimer Professor und Prodekan der Fakultät für Technik.


    Bilder

    Professor Uwe Dittmann
    Professor Uwe Dittmann
    Hochschule Pforzheim
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    Anhang
    attachment icon Stellungnahme des Fachbereichstags Wirtschaftsingenieurwesen zur Novellierung des Ingenieursgesetzes BW

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Studium und Lehre
    Deutsch


     

    Professor Uwe Dittmann


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