Das IFSt (Bonn) sieht bei generell positiver Bewertung der deutschen Doppelbesteuerungs-Abkommen noch Reformbedarf im Detail.
In seiner IFSt-Schrift Nr. 405 setzt sich das IFSt mit dem Problem der internationalen Doppelbesteuerung auseinander.
Unternehmen, die sich "grenzüberschreitend", d. h. in mehreren Staaten, wirtschaftlich betätigen, sind im Prinzip dem Steuerzugriff aller dieser Staaten ausgesetzt. Eine Hauptaufgabe des sog. Internationalen Steuerrechts besteht darin, der daraus drohenden Mehrfachbelastung normativ entgegenzuwirken. Das geschieht zum einen durch spezielle unilaterale Selbstbeschränkungsregeln und zum anderen durch völkerrechtliche Verträge, die sog. Doppelbesteuerungsabkommen, in denen die beteiligten Staaten je nach Besteuerungsgegenstand
- zusagen, die ausländische Steuer auf ihre eigene Steuer anzurechnen (Anrechnungsmethode),
- zugunsten des anderen Staates auf die eigene Besteuerung gänzlich oder teilweise verzichten (Freistellungsmethode) oder
- für die Aufteilung des jeweiligen "Steuergutes" eine bestimmte Formel vereinbaren (z. B. den Fremdvergleichsgrundsatz).
Die vorliegende Schrift beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den entsprechenden deutschen Regelungen und dabei insbesondere mit Entstehung und gegenwärtigem Stand des deutschen Abkommensrechts. Dieses findet hier, trotz einiger Kritik im Detail, eine insgesamt positive Bewertung. Vor allem werden die Vorzüge einer vertraglichen Regelung gegenüber einseitigen Maßnahmen hervorgehoben. Uneingeschränkt gewürdigt wird auch die Rolle der OECD, die mit ihrem fortlaufend erneuerten "Musterabkommen" (mit offizieller Kommentierung) wichtige Schrittmacherdienste für die Modernisierung und Vereinheitlichung der unzähligen weltweit bestehenden Abkommen leistet.
In folgenden konkreten Punkten sieht die Schrift noch Verbesserungsbedarf:
- Um sog. Überhänge nicht anrechenbarer ausländischer Steuern zu vermeiden, sollten innerhalb der unilateralen deutschen Anrechnungsvorschriften die Verrechnungsmöglichkeiten erweitert werden (Zusammenfassung aller ausländischen Steuern, Einführung eines Anrechnungsvor- und -rücktrags).
- Deutschland sollte sich für die Schaffung eines multilateralen EU-Doppelbesteuerungsabkommens und die Straffung des Verfahrens nach der Schiedskonvention (Verkürzung der Fristen) einsetzen.
- Im Rahmen der deutschen Abkommenspolitik sollte eine noch stärkere Absenkung der Quellensteuersätze für Dividenden, Lizenzgebühren und Zinsen angestrebt werden.
- Es muss leichter als bisher möglich werden, von der deutschen Steuerverwaltung verbindliche Auskünfte zu Fragen des internationalen Steuerrechts, insbesondere zur Auslegung des DBA-Rechts, zu erlangen.
http://www.ifst.de/publikationen/405/405.html
http://www.ifst.de/publikationen/405/inhalt.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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