Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 20. Juli 2016 die Förderrichtlinien „Zivile Sicherheit – Innovationslabore/Kompetenzzentren für Robotersysteme in menschenfeindlichen Umgebungen“ veröffentlicht.
Das Bundesforschungsministerium beabsichtigt, mit diesen Förderrichtlinien die Entwicklung, Einführung und Nutzung von Robotersystemen im Bereich der zivilen Sicherheit in Deutschland durch die Etablierung von bis zu drei Innovationslaboren/Kompetenzzentren (1) zu unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf Anwendungsbereichen, die mit einem hohen Risiko für Einsatzkräfte verbunden sind.
In Form eines Wettbewerbs sollen Konzepte zu Innovationslaboren/Kompetenzzentren erarbeitet werden, die die bestmögliche Umsetzung von aktuellem Wissen und technologischen Möglichkeiten in spezifische Robotersysteme für den Einsatz in menschenfeindlichen Umgebungen mit Bezug zur zivilen Sicherheitsforschung zum Ziel haben. Die Innovationslabore/Kompetenzzentren müssen hierzu ihr eigenes Profil im Bereich praxisgerechter Robotersysteme entwickeln und ihren Beitrag zur Erhöhung der zivilen Sicherheit in Deutschland darstellen.
Im Fokus der Innovationslabore/Kompetenzzentren stehen die Themencluster
• Dekontamination (zum Beispiel Altlasten, Gefahrenstoffe, Strahlung),
• Terrestrische Gefahrenabwehr (zum Beispiel Rettung, Schadensbekämpfung,
Suche),
• Wasser (zum Beispiel Bergung, Kontrolle, maritime Anwendungen, Ortung,
Navigation, Kommunikation).
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Maßnahmen, die zum Aufbau, zum Betrieb und zur Koordination von bis zu drei Innovationslaboren/Kompetenzzentren und angesiedelter Test-Labors/Living Labs erforderlich sind. (Ausgeschlossen ist eine Förderung baulicher Maßnahmen. Dies betrifft jedoch nicht eine gegebenenfalls notwendige Ertüchtigung eines vorhandenen Gebäudes zur Einrichtung eines Test-Labors/Living Labs.)
Angesprochen sind alle Leistungsträger aus Wissenschaft, Wirtschaft und Behörden sowie Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz, usw.), die durch übergreifende Kooperation und Engagement zur Bündelung ausgewiesener Kompetenzen und zur Realisierung von praxisgerechten Robotersystemen für den Einsatz in menschenfeindlichen Umgebungen beitragen können.
Antragsteller, bzw. Koordinator ist das Mitglied des Innovationslabors/Kompetenzzentrums, bei dem das Test-Labor/Living Lab angesiedelt ist, bzw. werden soll. Alle anderen Mitglieder sind über Einzelanträge oder Unteraufträge einzubinden. Die Förderung eines Innovationslabors/Kompetenzzentrums ist zunächst auf vier Jahre befristet. Auf Grundlage einer Evaluation nach drei Jahren der Förderung wird über eine weitere Förderphase von vier Jahren entschieden.
Weitere Informationen zu dieser Bekanntmachung finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1208.html
Einreichungsfristen für Projektskizzen:
Projektskizzen müssen bis spätestens zum 30. September 2016 über das Internet-Portal
https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachung/ZivileSicherheitInnovationsla...
und in schriftlicher Form auf dem Postweg beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH eingereicht werden.
Ansprechpartner
Dr. Frank Sicking, VDI Technologiezentrum GmbH, Tel.: +49 2 11 62 14-587,
Fax: +49 2 11/62 14-4 84, E-Mail: sicking@vdi.de
Dr. Lars Winking, VDI Technologiezentrum GmbH, Tel.: +49 2 11/62 14-323,
Fax: +49 2 11/62 14-484 , E-Mail: winking@vdi.de
(1) Unter Innovationslaboren/Kompetenzzentren wird die Vernetzung kompetenter Leistungsträger aus Wissenschaft, Wirtschaft und dem Kreis der Praktiker in regional oder überregional organisierten Strukturen mit einem zentralen Standort und einem angesiedelten Test-Labor/Living Lab verstanden.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Informationstechnik, Maschinenbau, Mathematik, Physik / Astronomie, Werkstoffwissenschaften
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsprojekte
Deutsch
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