Juristen prüfen Vorschläge zur Gesundheitsreform auf Verfassungskonformität
Tagung zur Gesundheitsreform: Einladung zum Pressegespräch am 3. Juli
Bis Herbst 2003 wollen die Regierungsparteien und die Opposition einen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vorlegen. Dabei ist nach wie vor umstritten, wer zum Beispiel die Kosten für den Zahnersatz tragen soll. Inwieweit einzelne Vorschläge der Regierung überhaupt verfassungskonform sind, wollen hochrangige juristische Experten auf dem 2. Berliner Gespräch zum Gesundheitsrecht klären. Auf Einladung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Berlin, Prof. Dr. Helge Sodan, stehen Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb der Krankenkassen dabei im Mittelpunkt der Tagung, die vom 3. bis 4. Juli im Hilton Hotel Berlin stattfindet.
Wir laden Sie herzlich vorab zu einem Pressegespräch am 3. Juli, um 10 Uhr im Hilton Berlin, Salon Fontane, 1. Stock, Mohrenstraße 30, 10117 Berlin ein.
An dem Pressegespräch nehmen teil:
- Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Professor an der Freien Universität Berlin
- Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Er vertritt die Bayerische Staatsregierung sowie die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Hessen in einem Normenkontrollverfahren gegen die Regelungen des Risikostrukturausgleichs vor dem Bundesverfassungsgericht
- Prof. Dr. Rainer Pitschas, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Manfred Schulz, Vorstand der Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing
- Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirektor des Verbandes der privaten Krankenversicherung
"Auf der Tagung wird es u.a. darum gehen, inwieweit es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass die Krankenkassen künftig nicht mehr für den Zahnersatz aufkommen sollen", erklärt Helge Sodan, Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität. Auch ist unter Juristen umstritten, ob die im Entwurf vorgesehene Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen - wie es das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz vorsieht - verfassungsmäßig wäre. Weiterhin wird diskutiert, ob der Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Ausstieg aus dem Krankenkassenwettbewerb bedeutet und ob sich eine Krankenkassenreform durch Stärkung von Selbstverwaltung und Wirtschaftlichkeit empfiehlt. Zudem wollen die Experten darüber diskutieren, wie sich künftig die Zuständigkeiten zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sinnvoll abgrenzen lassen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
regional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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