Virtuelle Währungen wie Bitcoin bieten ihren Nutzern viele Vorteile: Sie entziehen sich weitgehend staatlichen Eingriffsmöglichkeiten, werden weltweit akzeptiert und garantieren dabei völlige Anonymität. Das macht dieses Geld allerdings auch für Kriminelle attraktiv. Wie man der Finanzkriminalität im Netz begegnen kann, haben Wissenschaftler aus Deutschland und Österreich – darunter auch Juristen des Lehrstuhls von Professor Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) im Projekt BITCRIME untersucht. Erste Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für die Politik haben sie jetzt vorgestellt.
„Die Verwendung von Kryptowährungen soll für Kriminelle so unattraktiv wie möglich gemacht werden, ohne dabei zu stark in die Freiheit der legitimen Nutzer einzugreifen.“ So formuliert Christoph Safferling das Ziel des Projekts. Um juristische Hebel gegen den Missbrauch von Bitcoin und Co zu finden, haben die Wissenschaftler genau analysiert, wie die Kriminellen ihre Geldflüsse leiten, welche juristischen Tatbestände sich daraus ergeben und welche Gesetze gegebenenfalls angewendet werden können und außerdem Regulierungs- und Präventionskonzepte auf ihre Vereinbarkeit mit strafprozessrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben geprüft.
Ihr Fazit: Der Vorschlag der Europäischen Kommission, die konventionelle Geldwäscheprävention auf virtuelle Währungen zu übertragen, sei nicht geeignet, der Finanzkriminalität im weltweiten Netz Herr zu werden. Dies schränke alle Nutzer zu stark in ihren Grundrechten ein und sei zudem nicht effektiv. Stattdessen empfiehlt das Expertenteam, den Annahmestellen wie Handelsbörsen für Kryptowährungen zu verbieten, aus illegalen Aktivitäten herrührende Zahlungen anzunehmen. Denn die Herkunft von Bitcoins lässt sich nicht verschleiern. Alle Geldflüsse sind in der sogenannten Blockchain, einer öffentlichen Datenbank für Transaktionen mit virtuellen Währungen, nachvollziehbar. „Dieser Ansatz zielt darauf, Kriminellen die Vorteile ihrer Taten zu entziehen und sie im besten Fall aufzuspüren“, sagt Christoph Safferling.
Die Kryptowährung Bitcoin
Bitcoin ist die bekannteste virtuelle Währung. Derzeit sind Einheiten im Wert von rund 12 Milliarden Euro im Umlauf und ihre Verwendung nimmt stetig zu. Nutzer können eine beliebige Zahl pseudonymer Konten anlegen, ohne sich gegenüber einer zentralen Stelle identifizieren zu müssen. Das macht Kryptowährungen auch für Kriminelle attraktiv. Zum Bespiel Ransomware, eine aktuelle Spielart der Internet-Kriminalität, die den Computer blockiert und mit dem Verlust von Daten auf infizierten Systemen droht, nutzt für die Abwicklung einer Lösegeldforderung häufig Bitcoin.
Da es bislang an effektiven Strategien zu Ermittlung und Regulierung fehlte, hat das deutsch-österreichische Forschungsprojekt BITCRIME neue Verfolgungs- und Präventionskonzepte erarbeitet. Jetzt hat das deutsch-österreichische Forscherteam seine Ergebnisse in Wien präsentiert. Das Gesamtprojektvolumen lag bei 2,4 Millionen Euro und wurde zu großen Teilen mit Mitteln des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (rund 1,5 Millionen Euro) und des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (rund 500.000. Euro) gefördert.
Informationen für die Medien:
Prof. Dr. Christoph Safferling
Telefon: 09131/85-22250
str1@fau.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Informationstechnik, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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