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17.07.2003 12:13

Verbraucher als Gewinner

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Verbraucher als Gewinner
    Händler und Verbraucher mehrheitlich für Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

    Sowohl auf Händler- als auch auf Verbraucherseite ist man davon überzeugt, dass die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) generell sinnvoll ist. So beantworteten 75,4 Prozent der Händler und 74,1 Prozent der Verbraucher die Frage "Halten Sie die Reform des UWGs generell für sinnvoll?" mit Ja. Auch auf die Frage, wer von der bevorstehenden Reform am meisten profitieren wird, ergab sich ein einheitliches Bild. 50,9 Prozent der Händler und 45,4 Prozent der Verbraucher sehen die Gruppe der Verbraucher als Gewinner der Reform. Zu diesem Ergebnis gelangt eine Untersuchung des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln.

    Die Bundesregierung plant eine Reform des UWG. Hintergrund der Novelle ist der Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung im Juli 2001. Es wird damit gerechnet, dass die Reform nicht vor dem 1. Januar 2004 in Kraft tritt. Das Institut für Handelsforschung hat im Zusammenhang mit der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Studie auf Grundlage einer Onlinebefragung erstellt. Ziel der Umfrage war es zu klären, welche Schwerpunkte der UWG Reform aus Sicht der Händler und aus Sicht der Verbraucher in die Novelle des UWGs aufgenommen werden sollen.

    Von den sechs Reformschwerpunkten wurden, bis auf die Ergänzung der Generalklausel, alle aus Sicht der Händler und Verbraucher beurteilt. Ein vor dem Hintergrund der aktuellen Standpunkte der Handelsverbände sehr beachtenswertes Ergebnis ergab sich aus Händlersicht bei dem Reformpunkt "Entfall der Reglementierung von Sonderveranstaltungen", wie z.B. Schluss- und Jubiläumsverkäufe. Die Händler befürworteten mit immerhin 64,9 Prozent die Aufnahme dieses Punktes in die UWG-Novelle. Auf der anderen Seite lehnten Sie mit 48,1 Prozent die Einführung des sog. "Gewinnabschöpfungsanspruchs" ab. Die Verbraucher setzen auf die Stärkung der eigenen Rechte durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. So stimmten immerhin 65,7 Prozent dem Punkt zu, den Verbraucher als Schutzobjekt in das UWG aufzunehmen. Die Händler zeigten sich, diesen Reformpunkt betreffend, uneinig. Bejahten 36,8 Prozent der Händler die Aufnahme, so hatten 38,6 Prozent keine Meinung zu diesem Thema.

    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

    Für Rückfragen steht Ihnen Christian Bald unter der Telefonnummer 0221/943607-63, der Fax-Nummer 0221/943607-99 und der Emailadresse c.bald@ifhkoeln.de zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web
    (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).
    Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir Ihnen dankbar.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    regional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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