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27.04.2017 12:38

Strafrechtspflege zwischen Purismus und Pluralität

Bernd Frye Public Relations und Kommunikation
Goethe-Universität Frankfurt am Main

    Die neue Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität beginnt am 3. Mai 2017

    FRANKFURT. Die Strafrechtspflege scheint in besonderem Maße an den Nationalstaat und fest umrissene Aufgaben gebunden zu sein: Ein Souverän lässt in Vertretung eines Volkes Gerechtigkeit walten, indem er ein kohärentes Strafrecht ein- und durchsetzt. Es geht um die Wahrheitserforschung und den Schutz der Gemeinschaftsinteressen. Doch diese Einheit – fußend auch auf der Vorstellung einer autonomen, historisch gewachsenen Rechtskultur – sieht sich mittlerweile zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Diesem Spannungsfeld widmet sich die aktuelle Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“. Die Reihe mit Vorträgen in deutscher und englischer Sprache startet am 3. Mai und heißt: „Criminal Justice between Purity and Pluralism – Strafrechtspflege zwischen Purismus und Pluralität“.
     
    Die fachliche Leitung hat Christoph Burchard, Mitglied des Exzellenzclusters und Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie an der Goethe-Universität. Den Auftaktvortrag hält der Co-Sprecher des Clusters, Klaus Günther, der an der Goethe-Universität Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht lehrt. Sein Thema lautet: „Vom Rechtsgüterschutz zur Aufmerksamkeit für das Besondere – Partikularisierung des Strafrechts?“. Alle Vorlesungen finden im Hörsaalzentrum (Raum HZ 11) auf dem Campus Westend statt. Sie beginnen jeweils um 18.15 Uhr. Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich willkommen.
     
    Die Grundlage für die sechsteilige Ringvorlesung bildet der Befund, dass sich die Strafrechtspflege nicht länger als eine „domaine réservé“, einen ausschließlich für den Nationalstaat reservierten Bereich beschreiben lässt. Sie wird vielmehr zunehmend in einem Netzwerk nationaler, internationaler, europäischer und supranationaler Akteure betrieben. Die Idee einer autonomen Rechtskultur wird umso zweifelhafter, je mehr zum einen die weltweiten Wechselwirkungen zunehmen und sich zum anderen die Gesellschaften auch intern pluralisieren. Die Aufgaben der Strafrechtspflege gestalten sich somit normativ offener, diverser und partikularer.
     
    Den Aspekt der Partikularisierung greift Klaus Günther gleich zum Beginn der Reihe am 3. Mai auf. Er setzt sich mit dem in jüngster Zeit häufig erhobenen Vorwurf auseinander, wonach den Verbrechensopfern und ihrem individuellen Leid bisher weder im Strafrecht noch im Strafverfahren die vermeintlich gebotene Aufmerksamkeit geschenkt worden sei. Es mangele – so die Vorwürfe weiter – an Empathie, Einfühlungsvermögen und Verständnis für die konkrete Situation Einzelner. In seinem Vortrag geht Günther möglichen Motiven dieser Entwicklung nach und fragt – auch kritisch – nach deren normativen Konsequenzen.
     
    Die Termine im Überblick:
     
    3. Mai 2017, 18.15 Uhr
    Prof. Klaus Günther (Goethe-Universität, Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“): Vom Rechtsgüterschutz zur Aufmerksamkeit für das Besondere – Partikularisierung des Strafrechts?
     
    10. Mai 2017, 18.15 Uhr
    Prof. Beatrice Brunhöber (Leibniz Universität Hannover): Titanen oder Zyklopen? Kriminalisierungstheorie zwischen Einheit und Vielfalt
     
    24. Mai 2017, 18.15 Uhr
    Prof. Bernard E. Harcourt (Columbia University & École des Hautes Études en Sciences Sociales, Paris): Contemporary Critical Thought and Juridical Practice
     
    14. Juni 2017, 18.15 Uhr
    Prof. David von Mayenburg (Goethe-Universität, Institut für Rechtsgeschichte): Multikausale und monokausale Erklärungen des Verbrechens in der frühen Kriminologie – Eine 12-jährige Raubmörderin vor Gericht (RGSt 15, 87)
     
    21. Juni 2017, 18.15 Uhr
    Prof. Frank Meyer (Universität Zürich): Legitimationsbedürfnisse internationalisierter strafrechtlicher Hoheitsgewalt – Zwischen Pluralismus und Nativismus
     
    12. Juli 2017, 18.15 Uhr
    Prof. Malcolm Thorburn (University of Toronto, Faculty of Law): Criminal Law and the Promise of Self-Government
     
    Informationen:
    Prof. Christoph Burchard, Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“, Campus Westend, Tel. (069) 798-31471, sekretariat.burchard@jura.uni-frankfurt.de, http://www.normativeorders.net/de/


    Weitere Informationen:

    http://www.normativeorders.net/de/veranstaltungen/ringvorlesungen - Programm


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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