Ein Forschungsprojekt der Universität Leipzig geht der Frage nach, wie
zuverlässig sogenannte Mantrailer-Hunde die individuelle Geruchsspur eines
Menschen unter realen polizeilichen Einsatzbedingungen verfolgen können.
Nun liegen aktuelle Forschungsergebnisse des Mantrailing-Projekts des
Instituts für Rechtsmedizin und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
vor. Ergebnis: es konnte weltweit erstmalig nachgewiesen werden, dass
neben Speichel auch isolierte DNA aus Blut als Schlüsselreiz für die Aufnahme
einer Geruchsspur durch Hunde geeignet ist.
Beim Mantrailing suchen speziell ausgebildete Polizeihunde mittels einer einmaligen
Geruchsspur genau nach dem Menschen, zu dem diese passt. In der nun vorliegenden Studie haben die Hunde diese Aufgabe mit Bravour gemeistert. In insgesamt 675 Testläufen konnten die Polizeihunde die richtige Geruchsspur mit einer Spezifität von 0,97 und einer Sensitivität von 0,98 aufnehmen und verfolgen.
Zur Beschreibung der Verlässlichkeit der Ergebnisse wurde die aus der medizinischen Diagnostik bekannte sogenannte Testsensitivität und Testspezifität verwendet. Einzelne positive Ergebnisse, wenn der Hund also die richtige Geruchsspur aufnimmt, werden in der Summe aufgerechnet. Ergebnis der Testsensitivität: in 98 Prozent der Fälle wurde die Geruchsspur durch die Hunde erkannt. Von praktischer Relevanz ist daneben insbesondere die Testspezifität von 97 Prozent, wobei hier der Hund nur losgeht, wenn tatsächlich eine individuelle Spur vorhanden ist.
Die DNA haben die Forscher aus Blut gewonnen. "Insgesamt sieben Probanden wurden jeweils 100 Milliliter durch Venenpunktion entnommen und daraus die DNA isoliert", erklärt Dr. Carsten Babian vom Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig. Danach wurden die DNA-Proben unter sterilen Bedingungen auf Schaumstoffronden aufgetropft und angetrocknet. Um den wesentlichen Einfluss der DNA als Schlüsselreiz für die Hunde zu überprüfen, wurden zusätzlich entsprechende Negativproben durchgeführt, in denen keine DNA vorhanden war.
Hintergrund der Forschung ist die rechtliche Verwertbarkeit der Spurensuche durch die Hunde durch die Justiz. Denn bislang wurde vielfach grundsätzlich in Frage gestellt, ob die Ergebnisse des Einsatzes von Mantrailing vor Gericht überhaupt einfließen können. Die Ergebnisse der Studie belegen nun, dass zum einen individueller Geruch verfolgt wird und zum anderen, dass die Abwesenheit des individuellen Geruchs erkannt wird. "Insgesamt ist der Geruchsbeweis als wertvolle Ergänzung der Ermittlungsergebnisse zu sehen", sagt Polizeidirektor Leif Woidtke von der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).
Das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig ist in allen Fällen von Gewalteinwirkungen (Verkehrsunfälle, Tötungen, häusliche Gewalt, Kindesmisshandlung) und äußeren Einflüssen (Strom, Hitze/Kälte, Wasser) zuständig. Allein im Jahr 2016 wurden über 700 Sektionen durchgeführt. Als wichtiger Ansprechpartner für Gerichte und Staatsanwaltschaften übernimmt das Institut auch die Aus- und Weiterbildung von Polizisten und Polizeischülern sowie von Ärzten anderer Fachrichtungen. Das Forschungsprojekt zum Mantrailing startete 2014.
Quelle: WOIDTKE, L., DREßLER, J. & BABIAN, C. 2018. Individual human scent as a forensic identifier using mantrailing. Forensic Science International, 282, 111-121.
https://doi.org/10.1016/j.forsciint.2017.11.021
Hundeführer mit Mantrailer Bloodhound
Polizei Sachsen
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
Biologie, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
Deutsch
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