Die AWMF nimmt Stellung zur Umsetzung des "Eckpunktepapiers" zur Gesundheitsreform der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90 / Die Grünen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), in der zur Zeit 141 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus allen Bereichen der Medizin zusammengeschlossen sind, betont in ihrer Stellungnahme, dass Qualität in der Medizin nicht durch die Gründung eines zentralistischen Instituts geschaffen werden kann, sondern durch die systematische Umsetzung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse in allen Bereichen des Gesundheitswesens, insbesondere in der Krankenversorgung.
Zu diesem Zweck muss nach Ansicht der wissenschaftlich in der Medizin Tätigen insbesondere durch innovative Fortbildungsverfahren mit geeigneten Prüfmechanismen den Kompetenzerhalt der Ärztinnen und Ärzte in der Praxis gefördert und gesichert werden.
Das geplante zentrale Institut für "Qualität und Wirtschaftlichkeit" beschränkt sich auf den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen und bezieht nach den vorliegenden Gesetzentwürfen die medizinische Wissenschaft bei der Planung seiner Aktivitäten nicht ein. Die AWMF begrüßt zwar, dass dieses Institut selbst keine Leitlinien erarbeiten soll, da diese in Deutschland bereits seit längerer Zeit systematisch durch die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften entwickelt und aktualisiert werden. Die AWMF rät jedoch dringend davon ab, in einen Gesetzestext den Begriff "evidenzbasiert" (= auf Augenschein beruhend) aufzunehmen, da es sich hierbei um eine fehlerhafte Übertragung des Begriffs "evidence based" (= auf wissenschaftlichen Aussagen und Belegen beruhend) in die deutsche Sprache handelt.
Gleichzeitig weist die AWMF erneut darauf hin, dass für die individuelle Entscheidungsfindung von Arzt und Patient die "evidence" aus wissenschaftlichen Studien im Konzept der "evidence based medicine" zwar ein wichtiger, aber keinesfalls der einzige Pfeiler ist.
Die AWMF begrüßt ausdrücklich die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen hin zu einer integrierten, die ambulante und stationäre Behandlung verzahnenden Versorgung. Besonders die Hochschulambulanzen, zu deren Aufgaben Forschung, Lehre und Krankenversorgung gehören, müssen mit mehr Flexibilität und Transparenz als bisher integriert werden.
Abschließend weist die AWMF auf die großen Probleme der Krankenhäuser hin, die sich aus dem Wegfall des "Arzt im Praktikum" und den Folgen des EuGH-Urteils vom 9.9.2003 zur Arbeitszeitproblematik ergeben werden.
Der volle Wortlaut der Stellungnahme ist im WWW abrufbar unter der Adresse
http://awmf.org/dokument/AWMF-Stellungnahme_Eckpunktepapier.pdf
http://awmf.org/dokument/AWMF-Stellungnahme_Eckpunktepapier.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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