Utl. Studie zeigt geringes Wissen über Datenschutz bei Facebook auf
Die Einwilligung der Betroffenen gilt als wichtigster Ermächtigungsgrund zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet. In einer interdisziplinären Studie der Universität Wien wurde nun untersucht, ob Facebook-NutzerInnen tatsächlich "freiwillig, für den bestimmten Fall" und "in informierter Weise" in die verschiedenen Datenverarbeitungen einwilligen und entsprechend der rechtlichen Vorgaben auf ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche verzichten.
Empirische Grundlage der Analyse ist eine repräsentative Online-Umfrage unter österreichischen Facebook-UserInnen (n=1.019). Im Kern der Studie wurde den TeilnehmerInnen eine Reihe an besonders markanten Klauseln aus den Nutzungsbedingungen des Social-Media-Dienstes vorgelegt, wobei jeweils gefragt wurde, ob die UserInnen wissen, dass sie diese eingewilligt haben (bewusste und informierte Einwilligung) und ob sie einwilligen würden, wenn sie die Wahl hätten (hypothetische Einwilligung).
Neben Themen wie der Klarnamenpflicht und dem Verzicht auf Löschung geteilter Informationen wurde auch die Einwilligung in die unbezahlte Nutzung von Name und Profilbild zur Aufwertung von Werbeanzeigen (Social Ads), sowie die Analyse persönlicher Informationen für Studien und Produktentwicklung (Big Data Analytics) adressiert. Auch die Weiterleitung persönlicher Daten in die USA (Privacy Shield) und die Einwilligung in den behördlichen Zugriff auf die Daten wurden abgefragt.
Ahnungslosigkeit und Empörung
Dabei zeigt sich, dass 99 Prozent der Befragten nicht darüber Bescheid wissen, in alle vorgelegten Klauseln eingewilligt zu haben. Weiters würden lediglich drei Prozent auch in alle vorgelegten Klauseln einwilligen, wenn sie die Wahl hätten. Vertiefende qualitative Analysen verdeutlichen, dass die inhaltliche Konfrontation mit den Bestimmungen unter den Betroffenen weitgehend Kritik und Empörung auslöst.
"Die Ergebnisse zeigen, dass die freiwillige Nutzung von Facebook nicht mit der Einwilligung in die daran gekoppelten Datenverarbeitungen gleichzusetzen ist" erklärt Robert Rothmann, Autor der Studie, die im Rahmen seiner Dissertation entstanden ist. Die Partizipation auf Facebook wird nicht als Zwang empfunden; es handelt sich vielmehr um eine kostenlose Möglichkeit. Diese zu nutzen bedeutet aber nicht zugleich sämtlichen Vertragsinhalten und Datenverarbeitungsprozessen pauschal zuzustimmen. Die repräsentativen Daten belegen, dass für den durchschnittlichen Verbraucher im Fall von Facebook (auf subjektiver Tatbestandsebene) keine informierte Einwilligung vorliegt.
Erosion der Privatsphäre
Im Gegensatz zu den empirischen Befunden steht nicht nur die Auffassung von Facebook, sondern auch von vielen JuristInnen, die den Akt der Registrierung als formgültige Erklärung interpretieren und von einer verbindlichen Einwilligung ausgehen. KonsumentInnen, die sich bei einem Social-Media-Dienst anmelden, dem umfangreiche AGB zu Grunde liegen, deren Kenntnisnahme ökonomisch irrational und deren Verständnis für juristische Laien praktisch unmöglich ist, wird quasi unterstellt, mit den diversen Aktivitäten und Datenverarbeitungen einverstanden zu sein.
Die Einwilligung erweist sich somit als dogmatische Fiktion. Diese schützt die Unternehmen ("Vertrauensschutz" des Erklärungsempfängers) und ermöglicht eine datenschutzrechtliche Übervorteilung der Verbraucher im digitalen Massengeschäft. Es kann von einer vertragsrechtlich gestützten Erosion der Privatsphäre gesprochen werden, die ganz zentrale datenschutzrechtliche Grundwertungen ins Leere laufen lässt.
Kontakt & Rückfragen
Robert Rothmann, Bakk. MA
Universität Wien
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Juridicum, Stiege I und II, 6. Stock
Schottenbastei 10-16
A-1010 Wien
+43-1-4277-354 51
robert.rothmann@univie.ac.at
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Informationstechnik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Recht
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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